Anbau eines Wintergartens und einer Eingangsüberdachung, Anbau einer Überdachung für den Müll- und Fahrradabstellplatz, Einbau von 2 Schleppgauben auf der FlNr. 541/23, An der Weinleite 5, Gmkg. Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 09.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.07.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr Bürgermeister Brilmayer darf als betroffener Nachbar gem. Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung i.V. mit § 28 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadt Ebersberg nicht an der Beratung und Abstimmung teilnehmen.

Die Antragsteller planen für die bestehende Doppelhaushälfte An der Weinleite 5, 85560 Ebersberg, folgende Umbaumaßnahmen:

  1. Anbau eines Wintergartens auf der Südostseite des Gebäudes mit einer Länge von 4,20 m und einer Tiefe von 1,40 m über zwei Etagen.
  2. Anbau einer Eingangsüberdachung (2 m x 2,80 m) auf der Südwestseite des Gebäudes.
  3. Anbau einer Überdachung für den bestehenden Müll- und Fahrradabstellplatz auf einer Fläche von 11,52 m².
  4. Einbau von zwei Schleppgauben mit einer Breite von 3,80 m nach Südosten hin und einer Breite von 4,90 m nach Nordwesten hin und einer Dachneigung von jeweils 12 °.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes 18 – Weinleite I, im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 BauGB.

Der Wintergarten wird mit einer Länge von 4,20 m und einer Tiefe von 1,40 m auf der Südostseite über zwei Etagen angebaut. Er schließt profilgleich mit dem vorhandenen Balkon bzw. mit der Terrasse ab. Der Anbau liegt innerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Bauraumes und ist somit zulässig.

Die Eingangsüberdachung auf der Südwestseite des Gebäudes mit den Maßen 2 m x 2,80 m überschreitet die im Südwesten festgesetzte Baugrenze um 2 m. Hierfür ist eine Befreiung erforderlich und auch beantragt.
Des Weiteren soll südlich der Doppelgarage der bestehende Müll- und Fahrradabstellplatz mit einer Überdachung mit dem Maß 3 m x 3,84 m versehen werden. Da diese außerhalb eines Bauraumes errichtet wird, ist hierfür ein Antrag auf Befreiung erforderlich und beantragt.

Aus Sicht der Verwaltung können die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Ferner ist der Einbau von zwei Schleppgauben mit einer Breite von 3,80 m nach Südosten hin und einer Breite von 4,90 m nach Nordwesten hin mit einer Dachneigung von jeweils 12 ° vorgesehen.
Der Bebauungsplan enthält hierzu keine Festsetzung, die Zulässigkeit beurteilt sich demnach nach § 34 BauGB. Da sich in der Umgebungsbebauung bereits mehrere Schleppgauben befinden, bestehen von Seiten der Verwaltung keine Einwände.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Anbau eines Wintergartens, dem Anbau einer Eingangsüberdachung, der Errichtung einer Überdachung des Müll- und Fahrradabstellplatzes und dem Einbau von zwei Schleppgauben samt der beantragten Befreiungen zu den Bauvorhaben auf dem Grundstück FlNr. 541/23, Gmkg. Ebersberg, An der Weinleite 5, 85560 Ebersberg zu und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Brilmayer nahm an der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil (Art. 49 GO).

Datenstand vom 07.11.2019 09:13 Uhr