Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters für die Durchführung der Kommunalwahl
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 16.07.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 16.07.2019 | ö | beschließend | 8 |
Sachverhalt
Für die Durchführung der Kommunalwahl am 15. März 2020 beruft der Stadtrat gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz den Wahlleiter und seinen Stellvertreter. Der Wahlleiter beruft dann die vier Mitglieder des Wahlausschusses und deren Stellvertreter.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.11.2019 09:07 Uhr