Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters für die Durchführung der Kommunalwahl


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 16.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.07.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Für die Durchführung der Kommunalwahl am 15. März 2020 beruft der Stadtrat gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz den Wahlleiter und seinen Stellvertreter. Der Wahlleiter beruft dann die vier Mitglieder des Wahlausschusses und deren Stellvertreter.

Beschluss

Der Stadtrat beruft für die Durchführung der Kommunalwahlen 2020 den 1. Bürgermeister Walter Brilmayer zum Gemeindewahlleiter und den städtischen Verwaltungsbeamten Erik Ipsen zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2019 09:07 Uhr