Bauantrag zur Aufstockung eines bestehenden Einfamilienhauses und Einbau einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 2527/2, Gmkg. Ebersberg, Hinteregglburg 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.07.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Beantragt ist die Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses, um eine zweite Wohneinheit zu schaffen. Des Weiteren wird der Anbau einer Außentreppe beantragt, um in die neu entstehende Wohnung zu gelangen.  
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB. Die Erweiterung des Einfamilienhauses ist zulässig nach § 35 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB.
Die Außentreppe ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Da es sich um einen untergeordneten Baukörper handelt, liegt aus Sicht der Verwaltung keine Beeinträchtigung der öffentlichen Belange vor.
Die erforderlichen 3 Stellplätze werden auf dem Grundstück (1 Garage, 2 offene Stellplätze) nachgewiesen.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt den beiden Bauvorhaben zu und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2019 10:59 Uhr