Neubau einer GSM-R Basisstation; Bärmühle (BÜ KM 11.264) TA 08.03.16 TOP 11


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.07.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 08.03.2016 wurde der Antrag der DB Netz AG beim Eisenbahn-Bundesamt auf Erteilung einer Plangenehmigung zur Errichtung eines Funkmastes sowie eines Systemtechnikschrankes vorgestellt.

Der Stadt wurde die Plangenehmigung zur Herstellung des Benehmens vorgelegt, da von Seiten der Stadt eine Grundstücksbetroffenheit vorliegt. Die DB Netz AG möchte diesen Mast auf einem Teil des stadteigenen Grundstückes FlNr. 2044, Gmkg. Oberndorf, errichten. Dieses Teilgrundstück hat eine Größe von 104 m² und würde von der DB Netz AG käuflich erworben, sofern die Stadt dem zustimmt.

Der Technische Ausschuss stimmte in der Sitzung vom 08.03.2016 der Grundinanspruchnahme der GSM-R Basisstation vorerst nicht zu und wünschte sich vor einer Zustimmung zu folgenden Themen nähere Informationen:

1.        Zur Wahrung des Ortsbildes stellte sich die Frage, ob die geplante Höhe des Mastes (30 m) funktechnisch notwendig ist, oder ob ein Mast mit einer Höhe von 15 m ebenfalls ausreicht.
2.        Der Ausschuss stimmt nur einer Nutzung für den Funkverkehr der Bahn zu. Ist eine Nutzung für Dritte (z.B. Mobilfunk) angedacht?
3.        Die Stadt könne sich auch eine Verpachtung des Teilgrundstückes vorstellen. Welche Gründe sprechen gegen eine Verpachtung und für den Kauf des Teilgrundstückes?

Mit Schreiben vom 09.03.2016 hat die Verwaltung das Eisenbahn-Bundesamt zu einer Stellungnahme aufgefordert, die wir nun am 06.06.2016 erhalten haben.

Zu 1.: Ziel der Planung der DB Netz AG war die bestmögliche, mindestens jedoch eine richtlinienkonforme Funkabdeckung mit möglichst wenigen Funkanlagen zu erreichen. Hierzu wurden die vorhandenen DB-Funkmaste an den Bahnhöfen Ebersberg und Wasserburg mit einbezogen. Die Topographie zwischen den beiden Masten (die Anhöhen um den Hintsberg und Klausschuster, sowie die schmalen Senken bis Tulling) erfordern hierbei einen gewissen Einstrahlwinkel. Dieser Einstrahlwinkel und die erforderliche Reichweite des Funkfeldes lassen sich mit einer Masthöhe von 15 m nicht realisieren.
Da die Baukosten proportional mit der Masthöhe steigen, kann die DB Netz AG der Stadt versichern, mit 30 m die kleinstnötige Mastvariante gewählt zu haben.

Zu 2.: Die Anlage wird nur für den digitalen Bahnbetriebsfunk GSM-R errichtet. Eine Nutzung durch Dritte ist derzeit nicht vorgesehen. Die DB Netz AG kann eine solche Nutzung bereits im Vorfeld ausschließen, wenn dies von Seiten der Stadt gewünscht ist. Alternativ wäre ein Exklusivrecht für die Stadt Ebersberg denkbar, bei der die Stadt eine gewünschte Funkanwendung (z.B. BOS/Mobilfunk) bei der DB Netz AG zur Mitnutzung beantragen kann.

Zu 3.: Beim Bahnbetriebsfunk GSM-R handelt es sich um ein Kommunikationssystem mit Sicherungsaufgaben. Diese Anlagen müssen im wirtschaftlichen und juristischen Eigentum der DB Netz AG stehen und betrieben werden. Eine dingliche Sicherung oder ein langfristiger Pachtvertrag reicht hierzu nicht aus, um Rechtssicherheit zu schaffen. Ein Ankauf der Fläche ist somit für die DB Netz AG alternativlos.  
Die Verwaltung weist ferner darauf hin, dass vor Beginn der Bauarbeiten eine Bestandsaufnahme der Straße, sowie die anschließende Wiederherstellung dieser bei Schäden nach Fertigstellung der Maßnahme, durchzuführen ist.

Diskussionsverlauf

Unter den TA-Mitgliedern werden gestalterische und sicherheitsrelevante Gründe sowie Sicherung der Nutzungsrechte diskutiert.

Beschluss

Der T echnische Ausschuss stimmt mehrheitlich für den Verkauf der Fläche mit Sicherung der Rechte für weitere Nutzungen des Mastens (z.B. BOS / Mobilfunk).
Vor Beginn der Bauarbeiten ist eine Bestandsaufnahme der Straße, sowie die anschließende Wiederherstellung dieser, bei Schäden nach Fertigstellung der Maßnahme, durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Datenstand vom 26.07.2019 10:59 Uhr