Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohngebäudes mit Stellplätzen statt der bestehenden Stallungen auf dem Grundstück 1727, Gmkg. Oberndorf, Englmeng 2
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.10.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Geplant ist der Neubau eines Wohngebäudes mit drei Wohneinheiten anstelle des abzubrechenden Stallgebäudes. Hierzu liegt ein Antrag auf Vorbescheid vor, mit dem der Antragsteller die Voraussetzungen und die Zulässigkeit des Bauvorhabens abklären möchte.
Englmeng wird inzwischen bauplanungsrechtlich als Innenbereich betrachtet und beurteilt sich demnach nach § 34 BauGB.
Im ehemaligen Betriebsleiterhaus, an das sich der Neubau anfügen soll, befinden sich derzeit insgesamt vier Wohnungen (genehmigt in 12/2013). Im neuen Wohngebäude sollen drei Wohneinheiten entstehen. Die erforderlichen sechs Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen (5 StPl. für die Wohneinheiten und ein Besucherstellplatz).
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorbescheid zugestimmt werden, die Nutzung des Gebäudes fügt sich in die nähere Umgebung ein. Der Neubau sollte sich in der Kubatur am bestehenden ehemaligen Betriebsleiterhaus orientieren.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt dem geplanten Bauvorhaben zu und erteilt dem
Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2019 11:02 Uhr