Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube und eines Balkones auf dem Grundstück FlNr. 217, Gmkg. Ebersberg, Eberhardstr. 12 a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.01.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Geplant ist der Einbau einer Dachgaube und eines Balkons am Bestandsgebäude in der Eberhardstraße 12a. Diese Einbauten werden notwendig, da das Dachgeschoss in ein Einzimmerapartment umgewandelt werden soll und ohne die Dachgaube keine Küchenzeile integriert werden kann.

Das Grundstück liegt planungsrechtlich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich somit nach dem Innenbereich (§ 34 Abs. 1 BauGB).

Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, sofern es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einen Mischgebiet (§ 6 BauNVO). Im Mischgebiet ist das Wohnen allgemein zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung fügt sich ebenso in die Umgebung ein, da bereits Gebäude mit vergleichbaren Balkonen bzw. Dachgauben in der näheren Umgebung vorhanden sind.

Durch das Dachgeschossapartment entsteht eine fünfte Wohneinheit auf dem Grundstück, wodurch insgesamt 8 Stellplätze notwendig werden. Diese 8 Stellplätze werden in 4 Bestandsgaragen und 4 weiteren freien Stellplätzen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube und  eines Balkons auf dem Grundstück FlNr. 217 der Gemarkung Ebersberg, Eberhardstraße 12a, 85560 Ebersberg, zu  und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2020 07:57 Uhr