Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses als Anbau für die Errichtung einer weiteren Wohneinheit auf dem Grundstück FlNr. 872/2, Gmkg. Ebersberg, Abt-Williram-Str. 55
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt ist der Neubau eines Einfamilienhauses als Anbau für eine weitere Wohneinheit in der Abt-Williram-Straße 55. Der geplante Anbau weist Außenmaße von 12,50 m x 8,00 m sowie eine Wandhöhe von 6,65 m auf. Zudem ist vor dem Anbau die Errichtung eines Carports für zwei weitere Stellplätze geplant.
Bauplanungsrechtlich liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 bzw. Nr. 53 – Nordwest I & II. Diese setzen Baulinien und Baugrenzen sowie ein Aufriss Schema für die Gebäude fest. Im Übrigen richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB. Danach ist ein Bauvorhaben zulässig, sofern es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO – WA). Das Vorhaben fügt sich demnach nach der Art der Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Ebenso fügt sich das Vorhaben auch nach dem Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. In dem Straßenzug sind Gebäude mit vergleichbaren Ausmaßen und Höhenentwicklung vorhanden.
Das Bauvorhaben erfordert allerdings eine Befreiung von der nördlichen Baulinie, vom Bauraum und der festgelegten Geschossigkeit. Nachdem diese Befreiungen bereits im genehmigten Vorbescheid erteilt worden sind und im Straßenzug wie schon erwähnt Gebäude mit vergleichbaren Ausmaßen und Höhenentwicklungen vorhanden sind, kann diesen Befreiungen erneut zugestimmt werden.
Anders als im genehmigten Vorbescheid, ist hier noch zusätzlich die Errichtung von zwei Stellplätzen bzw. eines Carports vor dem Anbau geplant. Zur Errichtung dieser Stellplätze musste der geplante Anbau entsprechend eingerückt und verkürzt werden. Die beiden erforderlichen Stellplätze für das Bauvorhaben sind somit nachgewiesen.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses als Anbau für die Errichtung einer weiteren Wohneinheit auf dem Grundstück FlNr. 872/2 der Gemarkung Ebersberg, Abt-Williram-Straße 55, 85560 Ebersberg, zu
und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.02.2020 10:04 Uhr