Bauantrag zum Neubau eines Wohngebäudes anstelle des Wirtschaftsgebäudes und Umnutzung der Rinderstallung in eine PKW-Garage auf dem Grundstück FlNr. 2536, Gmkg. Oberndorf, Mailing 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 15.09.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Auf dem vorgenannten Grundstück ist der Neubau eines Wohngebäudes anstelle des bestehenden Wirtschaftsgebäudes und die Umnutzung einer Rinderstallung zu PKW-Garagen geplant (E + I + D; 11,50 m x 12,72 m = ca.146,28 m², Wandhöhe 7,20 m,  Firsthöhe 10,35 m).

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Außenbereichslückenfüllungssatzung Nr. 140 bzw. 140.1 – „Mailing“ und beurteilt sich nach den Festsetzungen dieser Satzung und im Übrigen nach § 35 BauGB. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und nach der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Art der Nutzung der näheren Umgebung entspricht einem Dorfgebiet (MD - § 5 BauNVO). Nachdem dieses Gebiet vorwiegend der Unterbringung von Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebiets dienenden Handwerksbetrieben dient (§ 5 Abs. 1 BauNVO), ist das geplante Wohnhaus gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO allgemein zulässig. Das Einfügungsmerkmal nach Art der Nutzung ist somit erfüllt.

Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung kommt es auf die von außen wahrnehmbarer Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebung an. Das geplante Wohngebäude weist eine Grundfläche von ca. 150 m² auf und ist mit einer Firsthöhe von 10,35 m (E + I + D) geplant. Höhen- und größenvergleichbare Gebäude sind bereits in der Umgebungsbebauung vorhanden. Somit fügt sich das Bauvorhaben auch nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundfläche in die nähere Umgebungsbebauung ein.
       
Die Abstandsflächen können auf dem eigenen Grundstück eingehalten und die beiden erforderlichen Stellplätze werden mit den zwei neuen Garagen ausreichend nachgewiesen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines Wohngebäudes und der Nutzungsänderung einer Rinderstalltung zu PKW-Garagen auf dem Grundstück FlNr. 2536 der Gemarkung Oberndorf, Mailing 4, 85560 Ebersberg, zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Schechner nahm gem. Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Datenstand vom 29.09.2020 12:23 Uhr