Antrag auf isolierte Befreiung zum Einbau eines Pools im Garten auf dem Grundstück FlNr. 2911, Gmkg Ebersberg, Am Lindenanger 15


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.01.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Auf dem vorgenannten Grundstück ist die Errichtung eines Pools im Garten aus Stahlbeton mit Maßen von 7 m x 3,5 m x 1,6 m (39,2 m³) geplant.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94 - Friedenseiche II, welcher zum einen sonstige Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Flächen ausschließt und zum anderen im Grünordnungsplan einen Privatgarten mit Pflanzbindung festsetzt.

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe a) BayBO ist die Errichtung eines Pools bis zu 100 m³ grundsätzlich genehmigungsfrei. Demnach kann das Bauvorhaben nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB mittels einer isolierten Befreiung genehmigt werden, sofern keine Grundzüge der Planung berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Nach Einschätzung der Verwaltung können die Befreiungen erteilt werden, da es sich bei diesen Festsetzungen nicht um Grundzüge der Planung handelt, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Zustimmung der Eigentümerin des Nachbargrundstückes vorgelegt wurde.

Beschluss

Der Technische Ausschuss erteilt die Befreiung von der Festsetzung D Nr. 2 des Bebauungsplanes Nr. 94 – Friedenseiche II und die Befreiung von der Festsetzung bzgl. der Pflanzbindung des zugehörigen Grünordnungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.01.2021 11:54 Uhr