Antrag auf isolierte Befreiung zum Einbau eines Pools im Garten auf dem Grundstück FlNr. 2911, Gmkg Ebersberg, Am Lindenanger 15
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.01.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 12.01.2021 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe a) BayBO ist die Errichtung eines Pools bis zu 100 m³ grundsätzlich genehmigungsfrei. Demnach kann das Bauvorhaben nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB mittels einer isolierten Befreiung genehmigt werden, sofern keine Grundzüge der Planung berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0