Widmung des Grundstücks FlNr. 520/6 der Gemarkung Ebersberg zum Eigentümerweg, Haselbacher Weg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.01.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Im Zuge der Bebauung der Grundstücke FlNr. 520/2, 520/3, 520/4, 520/5 Gmkg. Ebersberg (BPl. 81.1 – Kapellenweg II) hat sich der Vorhabensträger, Herr Dr. Friedrich Otto Hindelang mit Vereinbarung vom 09.11.2018 (URNr. A1940/2018) verpflichtet, die Erschließungsstraße gem. Bebauungsplan herzustellen.

In der gleichen Vereinbarung hat der Vorhabensträger die unwiderrufliche Zustimmung zur Widmung der Straße zum Eigentümerweg i.S.des Art. 53 Nr. 3 BayStrWG erklärt.

Die 23 m lange Straße ist zwischenzeitlich benutzbar hergestellt und erhielt die FlNrn. 520/6 der Gemarkung Ebersberg.

Die Widmungsvoraussetzungen nach Art. 6 BayStrWG liegen damit vor.

Widmungsbeschränkungen sind nicht erforderlich.

Der Straßenbaulastträger des Eigentümerweges sind gem. Art. 55 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG die Grundeigentümer der Straße.

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt die 23 m lange Straße, FlNr. 520/6 der Gemarkung Ebersberg, beginnend an der südöstlichen Grenze des Flurstückes 519/4 der Gemarkung Ebersberg (Kapellenweg, Straßenzug-Nr. 527, Bestandsverzeichnis Ortsstraßen) und endend an den Flurstücken 520/3 & 520/4 der Gemarkung Ebersberg, als Eigentümerweg gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayStrWG i.V.m. Art 53 Nr. 3 BayStrWG ohne Widmungsbeschränkungen zu widmen.
Straßenbaulastträger bleiben gem. Art 55 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG die Grundeigentümer der Straße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.01.2021 11:54 Uhr