Vorbescheidsanfrage über die Errichtung eines Doppelhaus und eines 2-3 Familienhaus mit Garage/Stellplatz und Carport auf dem Grundstück FlNr. 824/39, Gmkg. Ebersberg, Von-Feury-Str. 12


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf dem Grundstück in der von-Feury-Str. 12 ist beabsichtigt, ein Doppelhaus und ein 2-3 Familienhaus mit Garagen/Stellplätzen zu errichten. 

Folgendes ist geplant:

Grundstücksgröße                                                        1.066 m²
Doppelhaus                (12m x 12m)                                          144 m²
Wandhöhe                                                                       6 m 
Satteldach an den Giebeln angewalmt mit DN                                33° 

Mehrfamilienhaus         (12m x 10m)                                           120 m²
Wandhöhe                                                                       6 m 
Satteldach an den Giebeln angewalmt mit DN                                33°
Stellplätze 4 Stück für das Doppelhaus
             5 Stück für das Mehrfamilienhaus                              9 StPl. 

Für das Grundstück bestand bis 20.03.2014 ein Vorbescheid (Az. V-2009-11) wonach östlich des bestehenden Gebäudes von-Feury-Str. 12 ein Doppelhaus mit den Ausmaßen 11m x 13m bauplanungsrechtlich zulässig war. Der Vorbescheid wurde seither nicht mehr verlängert. 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Baulinienplanes Nr. 14. Dieser Bebauungsplan setzt Baulinien und Baugrenzen fest. Weiterhin wurde für diesen Bereich eine Verdichtungsstudie vom 15.03.1995 erstellt. Diese Studie schlägt für das antragsgegenständliche Grundstück zwei Einfamilienhäuser mit einem Garagenzwischenbau vor. 
Diese Studie ist jedoch durch die Zulassung des vorgenannten Vorbescheids als überholt zu betrachten. Im Übrigen ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art, Maß und der Bauweise in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 


Zur Schmedererstraße hin beträgt der Abstand der Baulinie 7 m bis zur Straßenbegrenzungslinie. Das beantragte Mehrfamilienhaus überschreitet die Baulinie nach Westen um ca. 2m. Eine Befreiung wäre hier aus Sicht der Verwaltung vertretbar, da die nördlichen angrenzenden Gebäude ebenfalls 5 m von der Straße entfernt liegen und dadurch eine einheitliche Raumkante entsteht. Städtebauliche Gründe, an dem Rücksprung um 2 Meter festzuhalten sind nicht erkennbar. 
Im südlichen Bereich halten beide Gebäude die Baugrenze ein. 
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügen sich die geplanten Gebäude in die Umgebung ein. Größen- und höhenvergleichbare Gebäude sind in der näheren Umgebung vorhanden. 
Es ist in der Umgebung offene Bauweise anzutreffen; das geplante Vorhaben soll ebenfalls in offener Bauweise errichtet werden. 

Die Gebäudestellung (Firstrichtung in Ost-West-Richtung statt Nord-Süd-Richtung) ist aus Sicht der Verwaltung möglich, da in der näheren Umgebung (gegenüber) bereits giebelständige Häuser vorhanden sind. 

Die notwendige Anzahl der Stellplätze (9 Stück) werden auf eigenem Grundstück nachgewiesen. 

Die Abstandsflächen sind nach der BayBO vor dem 01.02.2021 berechnet und stimmen mit den Vorgaben der städt. Abstandsflächensatzung nicht überein. Dies wurde auch von Landratsamt bereits festgestellt. 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das Bauvorhaben grundsätzlich keine Bedenken. Bei Stellung des Bauantrages sind die Abstandsflächen korrekt nachzuweisen.  

                                     

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Vorbescheid wegen Errichtung eines Doppelhauses und eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 824/39, Gemarkung Ebersberg, von Feury-Str. 12, 85560 Ebersberg und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 
Das Landratsamt Ebersberg wird gebeten, die Abstandsflächen im Besonderen zu prüfen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2021 10:01 Uhr