Bauantrag zur Erweiterung eines bestehenden Großraumbüros im Autohaus Ebersberg auf dem Grundstück FlNr. 1077, Gmkg. Ebersberg, Gewerbepark-Nord-Ost 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt das bestehende Großraumbüro im Autohaus Ebersberg im südwestlichen Bereich zu erweitern. 

Hierzu soll auf dem bestehenden Gebäude ein 14m x 14m großer Baukörper im ersten OG errichtet werden. Die Nutzung ist als Büro- und Besprechungsräume vorgesehen. 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 143 Gewerbepark Ost einschließlich der 1. Änderung (143.1). Der Bebauungsplan setzt den Bereich als Sondergebiet „Autohaus“ gem. § 11 BauNVO fest. In diesem Sondergebiet sind die erforderlichen Büroräume für die Abwicklung des Kraftfahrzeughandels allgemein zulässig. 

Durch die Büroraumerweiterung wird das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung nicht überschritten. Neue versiegelte Flächen entstehen nicht. 

Für das Vorhaben werden insgesamt 7 Stellplätze erforderlich, die auf dem Gesamtgelände nachgewiesen werden können. 

Seitens der Verwaltung bestehen keine weiteren Anmerkungen. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag wegen Erweiterung eines Großraumbüros im Autohaus Ebersberg, Gewerbepark Nordost 1, 85560 Ebersberg, FlNr. 1077, Gemarkung Ebersberg und erteilt zum Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.01.2022 11:31 Uhr