Bauantrag zur Errichtung zweier Dachgauben auf der Südseite des Grundstücks FlNr. 531/4, Gmkg. Ebersberg, An der Weinleite 21
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.01.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller plant den Einbau zweier Dachgauben auf der Südseite des bestehenden Gebäudes.
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB (Innenbereich). Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der Bauweise sowie der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Gebäude gleicher Geschoss-/Höhenentwicklung sind vorliegend in der näheren Umgebung vorhanden. Dachgauben und Quergiebel finden sich ebenfalls in der Umgebungsbebauung.
Nach Ansicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung ein.
Beschluss
Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag zur Errichtung zweier Dachgauben auf der Südseite des Grundstücks FlNr. 531/4, Gmkg. Ebersberg, An der Weinleite 21.
Der Technische Ausschuss erteilt dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.01.2022 10:05 Uhr