Bauantrag zum Anbau eines behinderten gerechten Appartements am Grundstück FlNr. 519/9, Gmkg. Ebersberg, Kapellenweg 13
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt ist der Anbau eines behindertengerechten Appartements an das bestehende Einfamilienhaus. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 81 – Kapellenweg.
Der bestehende Geräteschuppen an der Nord-Ost-Seite des Einfamilienhauses soll abgerissen und durch ein ebenerdiges, 47 m² großes Appartement ersetzt werden. Die hierfür erforderliche Befreiung von den im Bebauungsplan festgesetzten nordöstlichen Baugrenzen liegt dem Bauantrag bei.
Zudem entsteht auf dem Grundstück ein weiterer Stellplatz, der durch die weitere Wohneinheit erforderlich wird. Die Befreiung hierfür ist ebenso dem Bauantrag beigefügt, da im Bebauungsplan auf dem Grundstück keine Fläche für Garagen oder Stellplätze festgesetzt ist.
Die beantragten Befreiungen können erteilt werden, da sie städtebaulich vertretbar sind, den Grundzügen der Planung nicht widersprechen und nachbarliche Belange nicht berührt werden.
Die angrenzenden Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
Lt. Tiefbauamt ist die hier eine Verlängerung des Kanal- und Wasseranschlusses im öffentlichen Bereich erforderlich. Hierüber ist eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Bauwerber und der Stadt zu treffen.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt
dem Bauvorhaben und der erforderlichen Befreiung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2019 09:53 Uhr