Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 362/7, Gmkg. Ebersberg, Am Mühlweg 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.04.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Beantragt ist der Neubau eines Einfamilienhauses, als Ersatz für das derzeit noch bestehende Wohnhaus.

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB. Die Zulässigkeit ergibt sich aus § 35 Abs. 2 i.V. mit § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nicht vor. Das Bauvorhaben erfüllt alle Tatbestandsmerkmale des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB („…die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle…“), demnach kann dem Bauvorhaben nicht entgegengehalten werden, dass das Grundstück im FNP als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist.  

Die erforderlichen zwei Stellplätze werden als offene Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss erteilt dem Bauvorhaben seine Zustimmung und das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2019 09:54 Uhr