Bauantrag zur Erweiterung einer Schleppgaube und Errichtung eeines Balkons an einem Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück FlNr. 202/3, Gmkg. Ebersberg, Semptstraße 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.04.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Beantragt sind die Erweiterung einer bestehenden Schleppgaube, sowie die Errichtung eines Balkons am bestehenden Mehrfamilienhaus.

Die Bauvorhaben liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplane s Nr. 97 – Semptstraße, der zu den beantragten Vorhaben keine Festsetzungen beinhaltet.

Für die Errichtung des Balkons auf der Westseite des bestehenden Gebäudes liegt eine Baugenehmigung aus dem Jahr 2001 vor. Das Bauvorhaben wurde nicht ausgeführt und die Genehmigung nicht verlängert, somit ist die Errichtung neu zu beantragen. Die Bauherrin hat die ursprüngliche Planung abgeändert. Der Balkon hat nun eine Breite von 5 m und eine Tiefe von 3 m (vorher: 3,50 m x 1,80 m).  Der geplante Balkon befindet sich innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze.

Zudem soll die bestehende Schleppgaube auf der Südseite des Gebäudes mit einer Breite von derzeit 3,85 m auf eine Breite von insgesamt 7 m erweitert werden.
Dachgauben sollen als untergeordnetes Bauteil eines Gebäudes dazu dienen, eine bessere Nutzung des Dachgeschosses zu ermöglichen. Generell existiert keine Regel, wonach Dachgauben auf Dächern mit einer Neigung unter 30° (hier 27°) generell unzulässig wären, weil sie sonst gem. Art. 8 Satz 1 BayBO „verunstaltend“ wirken. Es kommt entscheidend auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalles an, wie groß die Gaube ist, wie sie gestaltet ist und ob sie sich im Vergleich zu der Dachfläche unterordnet (Kommentar Simon/Busse zu Art. 8 Satz 1 BayBO, Rn. 140 und 141). Mit einer Breite von 7 m im Vergleich auf die Gesamtlänge des Gebäudes mit 14 m, sieht die Verwaltung die Unterordnung gerade noch als gegeben an. Wir weisen allerdings darauf hin, dass es in der Umgebungsbebauung keine ähnlich großen Schleppgauben gibt und hier ein Bezugsfall geschaffen wird.

Die angrenzenden Nachbarn haben den Bauvorhaben zugestimmt.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt den Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2019 09:54 Uhr