In dieser Sache wird auf die Sitzung des Technischen Ausschusses vom 20.10.2015, TOP 5, öffentlich, verwiesen.
Die Antragsteller legen nun eine überarbeitete Planung für die Erweiterung der Autostadt Ebersberg Richtung Süden (siehe Anlage) vor.
Geplant ist folgendes:
Auf dem Grundstück FlNr. 1048/1, Gemarkung Ebersberg soll ein Baukörper mit den Ausmaßen 84m x 40m errichtet werden. Folgende Nutzungen sind vorgesehen:
UG: Tiefgarage, Lager und Technikräume
EG: Verkauf, Info, Autoausstellung
1.OG: Autoausstellung, Büronutzung
2.OG Autoausstellung
3.OG Betriebswohnungen
Auf dem südliche angrenzenden Grundstück FlNr. 1048/2, Gemarkung Ebersberg soll ein Baukörper mit den Ausmaßen 72,5m x 34m errichtet werden. Folgende Nutzungen sind vorgesehen:
UG: Tiefgarage, Lager und Technikräume
EG: Verkauf, Ausstellung, Bistro-Cafe, Werkstatt
1.OG: Büros, Verwaltung, Dienstleistung
2.OG: Büros, Verwaltung, Dienstleistung
3.OG: Betriebswohnungen
Die Wandhöhe beider Gebäude soll 13 m betragen. Das zurückgesetzte Dachgeschoss, das auf beiden Gebäuden vorgesehen ist und in dem die Betriebswohnungen untergebracht werden sollen, hat eine Höhe von 3m. Somit beträgt die Gesamthöhe der baulichen Anlagen 16m.
Den Sitzungsunterlagen wurde ein Vorabzug des erforderlichen Bebauungsplanes beigelegt. Das Planungsgebiet entwickelt sich aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan und soll als Sondergebiet (SO) „Autohaus“ gemäß § 11 BauNVO festgesetzt werden.
Die Freihaltung der Sichtachse zum Alpenpanorama wird gewährleistet. In diesem Bereich werden die notwendigen Verkehrsflächen und Stellplätze für die KFZ-Ausstellung angeordnet. Die Fläche soll im Bebauungsplan als Sondergebiet (SO) „Ausstellung KFZ / Stellplätze festgesetzt werden. Im Südwesten den Plangebietes soll eine private Grünfläche festgesetzt werden.
Im Zuge der Autohauserweiterung wird eine neue Zufahrt auf das Betriebsgelände von der Schwabener Straße angelegt. Sie liegt gegenüber der Einmündung der Forstinninger Straße. Die vorhandene Fußgängerquerungshilfe auf der Schwabener Straße muss hierfür weiter nach Norden verlegt werden. Der Gehweg auf der Westseite der Schwabener Straße muss entsprechend nach Norden verlängert werden.
Herr Architekt Feirer-Kornprobst ist in der Sitzung anwesend, erläutert die Planung und steht für Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt, da es sich nicht um eine Innenentwicklung handelt.
Die Fragen der Erschließung, Zufahrten, Stellung von Ausgleichsflächen, Kostentragung etc. werden in einem gesonderten städtebaulichen Vertrag geregelt.
Die Verwaltung schlägt vor, auf Basis der vorliegenden Planung den Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.