Der Punkt wurde eingehend beraten. Dabei waren sich die Gremiumsmitglieder einig, dass das Quartier für den Durchgangsverkehr möglichst unattraktiv sein soll. Schleich- und Abkürzungsverkehr Richtung Norden soll unbedingt vermieden werden. Die künftig geplante Öffnung der Baustraße zwischen Münchner Straße und von-Scala-Straße wurde einhellig begrüßt. Der Ausschuss sah in dieser Lösung eine erhebliche Entlastung der Einmündung Münchner- / Pleininger Straße.
StR Goldner wies daraufhin, dass bei der derzeitigen Situation ca. 100.000 km Umweg im Jahr entstünden. Der Pfosten ist nach seiner Ansicht zumindest an der falschen Stelle. Der geplante Einbahnstraßenring ist nachvollziehbar obwohl die angegebenen Zahlen das nicht hergeben. Eine prognostizierte Verkehrszunahme um etwa 400 Fahrzeuge ist nach seiner Ansicht zumutbar.
StR Otter bezweifelte die Wirksamkeit des Durchfahrtsverbotes, da dieses schließlich auch kontrolliert werden müsste.
StR Mühlfenzl stellte fest, dass das Baugebiet durch eine eigene Straße angebunden werden müsste. Für den Durchgangsverkehr sollen die Straßen im Stadtteil Friedenseiche weiterhin unattraktiv bleiben. Er begrüßte die Planung für die Entlastungsstraße am Krankenhaus, wies aber gleichzeitig daraufhin, dass derzeit keine Zugriffsmöglichkeit auf die Fläche besteht.
3. Bürgermeister Riedl bestätigte die Wichtigkeit der Baustraße am Krankenhaus und wies im Zusammenhang mit der Realisierbarkeit auf die Planungshoheit der Stadt hin.
StR Münch regte nach Umsetzung der Maßnahme eine Evaluierung / Nachzählung an ob die Prognosen auch eingetreten sind. Der Erste Bürgermeister schlug unter Hinweis auf die Kosten einer Zählung, vor, eine Nachzählung nur dann durchzuführen, falls die neue Verkehrslenkung nicht funktionieren würde.
Für StR Lachner war entscheidend, dass der Durchgangsverkehr vermieden wird. Mit der vorgeschlagenen Variante 3 wird der Verkehr auf kurzen Wegen zum Ziel geführt. Die Öffnung der Baustraße an der Kreisklinik wäre eine deutliche Erleichterung für die Pleininger Straße.
StR Schedo zweifelte an der rechtlichen Zulässigkeit der Beschilderung (Durchfahrtsverbot) im verkehrsberuhigten Bereich und bat um entsprechende Prüfung.
Nach intensiver Diskussion entschied sich der Ausschuss übereinstimmend für die vom Gutachter vorgestellte Variante 3 (verkehrsberuhigter Bereich mit Sperrung der Durchfahrt in Richtung Osten zur Vermeidung von Durchgangs- und Schleichverkehr) unter der Voraussetzung, dass die Beschilderung verkehrsrechtlich zulässig ist.