Veröffentlichung von Sitzungsniederschriften auf der städtischen Homepage
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses, 04.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Seit dem Schreiben des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz aus Januar 2016 werden die Niederschriften öffentlicher Sitzungen nur noch mit dem Mindestinhalt des § 54 Abs. 1 GO veröffentlicht.
Der Datenschutzbeauftragte hat dazu geschrieben: Eine Veröffentlichung der Niederschrift öffentlicher Sitzungen (gleich auf welche Weise) stellt eine Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen dar. Diese muss nach Art. 19 Abs. 1 BayDSG zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben erforderlich sein.
Dies ist nur der Fall, wenn die Niederschrift ausschließlich den Mindestinhalt des Art. 54 Abs. 1 GO beinhaltet. Gemäß Artikel 54 Absatz 1 muss eine Niederschrift Tag und Ort der Sitzung, die Namen der anwesenden Ratsmitglieder und die der abwesenden unter Angabe des Abwesenheitsgrundes, die behandelten Gegenstände, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis ersehen lassen.
Diese Art der Veröffentlichung führt aber offenbar bei einigen Lesern der öffentlichen Niederschriften zu Unverständnis, weil weder der Sachverhalt noch der Diskussionsverlauf dargestellt werden. Eine intensive Besprechung mit dem zuständigen Referendar des Bayerischen Gemeindetages hat ergeben, dass in vielen Gemeinden bislang ohne Beanstandung des Datenschutzbeauftragten auch die Sachverhalte veröffentlicht werden, teilweise auch der Diskussionsverlauf. Hierbei dürfen aber keine personenbezogenen Informationen genannt werden, wie z. B. Namen von Stadträten, Beratern oder Antragstellern etc.. Es dürfen keine Rückschlüsse auf bestimmte Personen möglich sein.
Die dementsprechende Erweiterung der veröffentlichten Sitzungsniederschriften würde für die Verwaltung keinen nennenswerten Mehraufwand bedeuten, da die Niederschriften vor der Veröffentlichung auch heute schon bearbeitet werden müssen.
Die Änderung in der Art der Veröffentlichung würde vorher mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt werden.
Diskussionsverlauf
Unter den Ausschussmitgliedern herrscht die einhellige Auffassung, dass sie in den Protokollen namentlich erwähnt werden möchten. Wenn es erforderlich sein sollte, würden sie eine entsprechende Erklärung abgeben.
Beschluss
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt, die Sitzungsniederschriften künftig mit Sachverhalts- und Diskussionsverlauf sowie ggfs. der Nennung von Namen von Stadträten zu veröffentlichen. Ansonsten würden keine Namen genannt werden. Diese
Art der Veröffentlichung ist mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.08.2019 14:35 Uhr