Bebauungsplan Nr. 209 - Gebiet östlich der Aßlkofener Straße und nördlich der Wettersteinstraße; Vorstellung des Vorentwurfs und Einleitung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 13.09.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für den Bereich besteht ein Aufstellungsbeschluss vom 12.02.2019 (TA-Sitzung, TOP 2 öffentlich). 

Zwischenzeitlich sind mehrere Grundstückseigentümer aus dem Bereich Aßlkofen an die Verwaltung herangetreten und haben nach der Bebauungsmöglichkeit für Ihre Grundstücke nachgefragt. 

Ursprüngliches Planungsziel nach dem Aufstellungsbeschluss vom 12.02.2019 war die Sicherung des Grünbereichs zwischen der Ortschaft Aßlkofen und der Bebauung östlich der Aßlkofener Straße von Ebersberg um die heute in der Landschaft wahrnehmbare Zäsur zwischen der städtisch geprägten Bebauung und der dörflichen Siedlungsstruktur zu erhalten und zu stärken. 

Der nun vorliegende Bebauungsplanentwurf beinhaltet die vorgenannten zusätzlichen Bebauungswünsche. Gleichzeitig wird dem ursprünglichen Planungsziel nach Schaffung eines Trenngrüns zwischen Aßlkofen und Ebersberg Rechnung getragen. 

Hingewiesen wird auf folgende Fragestellungen, die im Verfahren abzuarbeiten sind. 

  1. Baumbestand FlNr. 1646/1

    Im westlichen Bereich des Grundstücks, dort wo die künftige Bebauung vorgesehen ist, befindet sich ein markanter Baumbestand, der größtenteils für die Bebauung gefällt werden müsste. 

    Hier ist die Beurteilung durch entsprechende Fachgutachten und Ausgleichsregelungen erforderlich. Daneben ist zu prüfen, ob das vorgesehen Gebäude zugunsten des Baumbestandes verschoben werden kann. 

  2. Straßenlage und Straßengrund, FlNr. 1665

    Das Straßengrundstück FlNr. 1665 ist in städtischem Eigentum, jedoch im Bereich der FlNr. 1646/1 nicht abgemarkt. Die tatsächliche Lage der Straße weicht von den rechtlichen Grundstücksgrenzen in diesem Bereich ebenfalls deutlich ab. Zwischen dem Bebauungsplangebiet und dem Anschluss an die Wettersteinstraße ist das öffentliche Straßengrundstück auf deutlich schmäler. Im Verfahren ist daher zu prüfen, wie die öffentliche Erschließung sichergestellt werden kann, ob die Straße auf die ursprünglichen rechtlichen Grenzen zurückgebaut werden muss, oder ob eine Aufweitung der Straße erforderlich ist.

    Das städt. Tiefbauamt empfiehlt mit Schreiben vom 09.08.2022 die Aufweitung der Straße in dem betroffenen Bereich um eine sichere Verkehrsverbindung zu schaffen.  

  3. Planungsrechtliche Sicherung des Kinderspielplatzes FlNr. 1799/73

    In der Sitzung vom 12.02.2019 wurde die planungsrechtliche Sicherung des Kinderspielplatzes an der Karwendelstraße mit angeregt. 
    Nach Recherchen der Verwaltung besteht bislang nur eine Baugenehmigung für den Zaun des Kinderspielplatzes. Eine planungsrechtliche Sicherung über vorhandene, angrenzende Bebauungspläne besteht derzeit nicht. 
    Für die dauerhafte Sicherung des Spielplatzes sollte eine Aufnahme in den Bebauungsplanumgriff geprüft werden. 

  4. Kanaltechnische Erschließung der FlNr. 1648/1 und 1648/2

    Die beiden Grundstücke haben eine gemeinsame Hausanschlussleitung, die zum einen über die FlNr. 1648 und entlang der westlichen Grundstücksgrenze auf FlNr. 1646/1 verläuft und zum Kanal in der Wettersteinstraße führt. 
    Klärungsbedürftig ist hier im Rahmen des Bauleitplanverfahrens, ob diese Hausanschlussleitung dinglich gesichert ist. Falls dies zutrifft wäre auf FlNr. 1646/1 ein anderer Garagenstandort zu suchen, da die Leitung nicht überbaut werden darf. 

    Weiterhin würde für den gewünschten Neubau auf FlNr.1648/2 nach den Bestimmungen der Entwässerungssatzung ein eigener Kanalanschluss erforderlich, der dann über die FlNr. 1648 (Zufahrt) zur Aßlkofener Straße geführt werden müsste.
    Die Kanalanschlüsse von Haus-Nr. 13 und 14 sind vom Bebauungsplan nicht betroffen. Im Zuge des Verfahrens sollte jedoch auch hier geprüft werden, ob ein Neuanschluss über die FlNr. 1648 sinnvoll ist. Nach der Höhenlage des Kanals in der Aßlkofener Straße wäre ein Anschluss jedenfalls technisch möglich. 
    Der neue Kanalanschluss für den neu zu schaffenden Bauraum ist zwischen Bauantragsteller und Stadt mittels einer Erschließungsvereinbarung zur regeln. 

Die betroffenen Grundstückeigentümer wurden mit Schreiben bzw. E-Mail vom 17.08.2022 zum Planentwurf angehört bzw. um Stellungnahme gebeten. 

 

Diskussionsverlauf

StRin Platzer forderte, dass die offenen Fragen (siehe oben) zunächst geklärt werden müssen. Erst danach soll das Verfahren gestartet werden. 
StR Riedl schloss sich diese Forderung an. 

Architekt Baumann ergänzte die Vorfragen noch um das Aufmessen des vorhandenen Baumbestands, die Klärung der saP-Maßnahmen sowie die Frage des erforderlichen Ausgleichs. 

Ein Beschluss wurde in der Sache nicht gefasst. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2022 11:12 Uhr