Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 747/43, Gmkg. Ebersberg, Ringstraße 116
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 19.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es liegt ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern (insgesamt ca. 13 Wohnungen) mit Tiefgarage vor. Der Bauwerber möchte folgende Fragen im Rahmen dieses Vorbescheides geklärt wissen:
- Ist die Lage des Baukörpers hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig?
- Ist das Maß des Baukörpers hinsichtlich Wandhöhe, Firsthöhe, Länge und Breite bauplanungsrechtlich zulässig?
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach dem rechtsgültigen Baulinienplan Nr. 12 – Südwest – und nach § 34 BauGB.
- Der Baulinienplan sieht für dieses Grundstück keinen Bauraum vor. Die Ostfassade des bestehenden Gebäudes bildet derzeit die Abgrenzung zum Außenbereich, d.h. der östliche Teil der geplanten Bebauung liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich und wäre somit unzulässig (Anlage 2).
- Die geplante Höhenentwicklung entspricht der vorhandenen umliegenden Bebauung. Die Lage der Gebäude passt sich dem abfallenden Gelände an. Die Länge und Breite des Baukörpers findet sich ebenfalls in der nördlich vorhandenen Bebauung wieder.
Läßt man eine Bebauung nach § 34 BauGB zu, schafft man hier einen Präzedenzfall für künftige Bauvorhaben. Die Verwaltung empfiehlt deshalb die Einbeziehung des Grundstücks in das Bebauungsplanverfahren BPl. 151.1 - „südlich Kolpingstraße“, für das in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 14.03.2017 unter TOP 5 der Einleitungsbeschluss gefasst wurde. Nur im Rahmen eines Bebauungsplanes kann sichergestellt werden, dass die Zielvorstellung der Stadt Ebersberg für diesen Bereich Berücksichtigung findet und insgesamt eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet wird.
Diskussionsverlauf
3. Bürgermeister Riedl wies daraufhin, dass bei dem Vorhaben eine ausreichende Anzahl von Besucherstellplätzen berücksichtigt werden sollte
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Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben im Rahmen des Vorbescheides nicht zu und verweigert das gemeindliche Einvernehmen.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, das Grundstück in das Bebauungsplanverfahren B 151.1 – „südlich Kolpingstraße“ miteinzubeziehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2019 10:04 Uhr