Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 1037/3, Gmkg. Ebersberg, Im Tal 26
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.12.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bauherren möchten auf Ihrem Grundstück noch ein weiteres Einfamilienhaus mit einem Doppelcarport errichten. Hierzu liegt nun eine Bauvoranfrage vor.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes 45 – Dachsberg. Im Zuge der Nachverdichtung ist der Bauwunsch nachvollziehbar, im Bebauungsplan ist in diesem Bereich jedoch kein Bauraum vorgesehen. Eine Befreiung kann aus Sicht der Verwaltung nicht erteilt werden, da diese den Grundzügen der Planung widerspricht. Das geplante Einfamilienhaus liegt außerhalb einer fiktiven Baulinie, die sich durch die bestehende Bebauung gem. Bebauungsplan ergibt. Zudem würde man einen Bezugsfall für künftige Bauvorhaben schaffen.
Der Bauwunsch wäre lediglich durch eine Änderung des Bebauungsplanes 45 zu erfüllen.
Diskussionsverlauf
StR Otter regte an,
für die sensible Hangsituation Nachverdichtungsstudien erstellen zu lassen. Insgesamt fand er den Bauwunsch nachvollziehbar.
StR Goldner konnte sich eine Bebauung selbst mit Bebauungsplanänderung an der Stelle nur schwer vorstellen, da eine hohe Dichte entstehen würde.
3. Bürgermeister Riedl empfahl den Antragstellern sich gemeinsam für eine vernünftige Bebauung an die Stadt zu wenden. Es sollte dabei auf eine sinnvolle Stellplatzregelung geachtet werden.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stellt den Bauwerbern keine Zustimmung zum Bauvorhaben in Aussicht und schlägt den Bauwerbern vor, mit der Verwaltung bzgl. der Änderung des Bebauungsplanes in Kontakt zu treten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2019 10:01 Uhr