Einbeziehungssatzung Nr. 223 Traxl-West; a) Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 und Satz 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB; b) Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.01.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

A. Vorgeschichte

Am 13.04.2021 wurde der Beschluss für die Ergänzungssatzung Nr. 223 „Traxl West“ gefasst.
In der TA-Sitzung vom 05.04.2022 wurde der Entwurf in der Fassung vom 23.03.2022 gebilligt. 
Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde vom 08.06.2022 bis 08.07.2022 durchgeführt.
Die erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde vom 18.10.2022 bis 02.11.2022 durchgeführt.



B. Behandlung der Stellungnahmen:

1.         Keine Rückmeldungen haben abgegeben.
1.1        Landratsamt Ebersberg, Wasserrecht, 
1.2        Landratsamt Ebersberg, Kreisbrandinspektion 
1.3        Stadt Ebersberg, Amt für Familie und Kultur
1.4        Stadt Ebersberg, Klimaschutz- und Energiemanager
1.5        Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
1.6        Wasser- und Bodenverband Grafing
1.7        Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Ebersberg
1.8        Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
1.9        Bayerischer Bauernverband
1.10        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
1.11        Polizeiinspektion Ebersberg
1.12        evang.-Luth. Pfarramt
1.13        kath. Pfarramt St. Sebastian, Ebersberg
1.14        Deutsche Telekom AG
1.15        Stadt Grafing
1.16        Gemeinde Anzing
1.17        Gemeinde Frauenneuharting 
1.18        Gemeinde Forstinning
1.19        Gemeinde Hohenlinden, Schreiben vom 31.05.2022
1.20        Bund Naturschutz Ebersberg 
1.21        Landesbund für Vogelschutz, Poing
1.22        Landesjagdverband Bayern e.V.
1.23        Energienetze Bayern GmbH & Co.KG, Schreiben vom 07.07.2022
1.24        Erzbischöfliches Ordinariat München, Schreiben vom 04.07.2022 
1.25        Kreisheimatpflege, Dr. Niemeyer-Wasserer, Schreiben vom 07.07.2022

2.        Keine Einwände / Bedenken haben vorgetragen:
2.1        Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 10.10.2022
2.2        Regionaler Planungsverband München, Schreiben vom 13.10.2022
2.3        Landratsamt Ebersberg, Bauleitplanung, Schreiben vom 17.10.2022
2.4        Landratsamt Ebersberg, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 26.10.2022
2.5        Landratsamt Ebersberg, Bodenschutz, Schreiben vom 01.07.2022
2.6        Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 12.10.2022
2.7        Stadt Ebersberg, Abteilung Abfall und Umwelt, Schreiben vom 07.10.2022
2.8        Gemeinde Kirchseeon, Schreiben vom 21.10.2022
2.9        Gemeinde Steinhöring, Schreiben vom 11.10.2022
2.10        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 28.10.2022
2.11        Bayernwerk netz GmbH, Ampfing, Schreiben vom 06.10.2022
2.12        Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Schreiben vom 31.10.2022

3.         Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
3.1        Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 18.10.2022
3.2        Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 25.10.2022



C. Behandlung der Stellungnahmen:

3.1        Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 18.10.2022
       Vortrag:

das gesamte Gebiet muss über einen Anschluss an die zentrale Wasserversorgung und an die öffentliche Kanalisation verfügen.
Sollte der Einbau von Regenwassernutzungsanlagen in die Planungen mit aufgenommen werden, weisen wir diesbezüglich auf folgendes hin:
  • Dem Verbraucher muss nach der Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV 2001) für die in § 3 Nr. 1 genannten Zwecke, Wasser mit Trinkwasserqualität zur Verfügung stehen.
  • Nach § 17 Abs. 6 TrinkwV 2001 dürfen Regenwassernutzungsanlagen
    • nicht mit Trinkwasserleitungen verbunden werden
    • die Leitungen der unterschiedlichen Versorgungssysteme sind beim Einbau dauerhaft farblich unterschiedlich zu kennzeichnen.
    • die Entnahmestellen aus Regenwassernutzungsanlagen sind dauerhaft als solche zu kennzeichnen
Die Inbetriebnahme einer Regenwassernutzungsanlage ist nach § 13 Abs. 4 TrinkwV 2001 dem Gesundheitsamt Ebersberg anzuzeigen

Behandlungsvorschlag:
Der Sachverhalt wird zu Kenntnis genommen. Bezüglich des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation ist darauf hinzuweisen, dass der Ortsteil Traxl zu den sogenannten „bezeichneten Gebieten“ gehört. Die Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt derzeit über biologische Kleinkläranlagen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen ist. In der Begründung ist bereits darauf hingewiesen.
Die Anregungen hinsichtlich der Regenwassernutzungsanlagen werden berücksichtigt und die Begründung entsprechend redaktionell ergänzt.

Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung der Satzung erfolgt nicht. In der Begründung werden noch die Hinweise bezüglich der Regenwassernutzung als redaktionelle Ergänzung aufgenommen.  


3.2        Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 25.10.2022
       Vortrag:
Kanalisation
Siehe Stellungnahme Tiefbauamt vom 07.06.2022!

Wasserversorgung
Siehe Stellungnahme Tiefbauamt vom 07.06.2022!
Straßenbau
Siehe Stellungnahme Tiefbauamt vom 07.06.2022!

Allgemein
Siehe Stellungnahme Tiefbauamt vom 07.06.2022!

Behandlungsvorschlag:
Der Sachverhalt wird zu Kenntnis genommen. In der Stellungnahme wird auf die bereits erfolgte Stellungnahme vom 07.06.2022 verwiesen. Diese wurde bereits in die Abwägung eingestellt und beschlussmäßig behandelt. 
Ergänzungen oder Änderungen der Planung sind nicht erforderlich.

Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung der Satzung erfolgt nicht. 



Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Beschluss

Satzungsbeschluss:

1.
Der Technische Ausschuss nimmt von der erneuten Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB Kenntnis. Der Technische Ausschuss macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 10.01.2023 zu Eigen.

2.
Der Technische Ausschuss beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen redaktionellen Änderungen / Ergänzungen in die Satzung mit Begründung einzuarbeiten.

3.
Die Ortsabrundungssatzung (Ergänzungssatzung) Nr. 223 „Traxl West“, 1. Änderung, einschließlich Begründung wird in der geänderten Fassung vom 10.01.2023 als Satzung beschlossen.

4.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2023 09:24 Uhr