13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "nördlich Am Priel, westlich der Zufahrt zur Heldenallee;
Änderung der Art der Nutzung in dörfliches Wohngebiet (MWD)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 21.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stadtrat Riedl erklärt sich befangen im Sinne von Art. 49 GO und zieht sich in den Zuschauerraum zurück.
In der Sache wird Bezug genommen auf die Sitzung des Technischen Ausschusses vom 28.01.2021, TOP 3 öffentlich. Dort wurden die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB behandelt.
In der weiteren Planbearbeitung soll das Gebiet nun als dörfliches Wohngebiet gem. § 5a BauNVO dargestellt werden. Im Plangebiet liegen zwei Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Nebenbetriebe und die dazugehörigen Wohnungen (FlNr. 339 und 336, jeweils Gemarkung Ebersberg). Dieser Gebietstyp wurde im Zuge des Baulandmobilisierungsgesetzes, das am 23.06.2021 in Kraft getreten ist, neu eingeführt und soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers zur Erleichterung des Nebeneinanders von landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben und Wohnnutzungen beitragen. Die Regelung trägt dem Strukturwandel in ländlichen Räumen Rechnung, da oftmals ein grundsätzliches Gleichgewicht zwischen land- und forstwirtschaftlicher Nutzung einerseits und dem Wohnen andererseits in solchen Gebieten nicht mehr vollständig gegeben ist. Mit dem dörflichen Wohngebiet kann eine stärkere wohnähnliche Prägung des Gebietes besser dargestellt werden.
Ansonsten wurden die o. g. Stellungnahmen in die Planunterlagen eingearbeitet. Der Technische Ausschuss empfahl in seiner Sitzung am 14.03.2023, den Flächennutzungsplanentwurf in der vorliegenden Fassung zu billigen und die öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Stadtrat billigt den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gebiet nördlich Am Priel, westlich der Zufahrt zur Heldenallee“ in der Fassung vom 18.01.2023 mit der Darstellung als dörfliches Wohngebiet (MWD).
Die Verwaltung wird beauftragt, das öffentliche Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
ohne Stadtrat Riedl (Art. 49 GO)
Dokumente
FNP_Änd13-Begründung_230118_3242_Sitzungsvorlage (.pdf)
FNP_Änd13-Entwurf_230118_3242_Sitzungsvorlage DINA-4 (.pdf)
Datenstand vom 27.03.2023 07:41 Uhr