Errichtung von zwei Elektroladesäulen auf dem bestehenden Parkplatz des Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück FlNr. 712, Gmkg. Ebersberg, Eichthalstr. 5
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Vorhaben:
Das Landratsamt Ebersberg plant die Errichtung von zwei Ladesäulen am Südparkplatz des Verwaltungsgebäudes in der Eichthalstraße. Die Ladepunkte sollen den Klimaschutz vorantreiben und zum Ausbau der Ladeinfrastruktur beitragen. Nach ihrer Fertigstellung werden sie der Öffentlichkeit zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
Beurteilung:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 88.2.1 – „Änderungsbebauungsplan Norderweiterung Landratsamt“. Dieser sieht für die geplante Fläche Stellplätze vor. Durch die Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bleibt diese Nutzung erhalten.
Die Errichtung von Elektroladesäulen stellt grundsätzlich ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 Buchstabe b) BayBO dar.
Die beiden Stellplätze sind jedoch Bestandteil des Stellplatznachweises des Baugenehmigungsbescheides aus dem Jahr 2012. Dieser sieht auf dem Südparkplatz 21 Besucherstellplätze vor. Wenn die beiden Stellplätze der Öffentlichkeit zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, verlieren sie ihre Funktion eines „reinen Besucherparkplatzes“.
Das Landratsamt Ebersberg beantragt deshalb eine Befreiung von der städtischen Garagen- und Stellplatzsatzung. Die Ladepunkte sollen weiterhin als Bestandteil des Stellplatznachweises anerkannt werden.
Gem. § 5 Garagen- und Stellplatzsatzung können Abweichungen nach Art. 70 Abs. 2 BayBO (i.d.F. vom 04.08.1997, zul. geänd. am 10.03.2006) erteilt werden. Aus Sicht der Verwaltung kann die Abweichung erteilt werden, da die Stellplätze der Öffentlichkeit und somit auch weiterhin den Besuchern des Landratsamtes zur Verfügung stehen. Besucher können während ihres Aufenthaltes in der Behörde ihr Elektrofahrzeug laden.
Diskussionsverlauf
StR Otter konnte den Antrag nicht nachvollziehen. Es sei kein Raum für eine Abweichung gegeben, da der Gesetzgeber diese Anlagen bewusst verfahresfrei gestellt habe. Die Stellplätze werden Besuchern zur Verfügung gestellt und damit sei alles erledigt. Der Landkreis hätte hierzu im eigenen Haus nachfragen können.
StRin Platzer berichtete, dass die Frage im LSV-Ausschuss des Landkreises schon problematisiert wurde. Aus ihrer Sicht könnte man dem Vorhaben zustimmen.
StR Friedrichs stellte fest, dass tatsächlich Besucherstellplätze wegfallen. Die Ladesäule allein sei unschädlich, er kann dem Vorhaben zustimmen.
StR Münch pflichtete StR Otter hinsichtlich der Verfahresfreiheit solcher Anlagen bei. Wenn das Landratsamt dies Sache selber kritisch sieht, könnte das in Zukunft problematisch werden.
Auf Vorschlag der Verwaltung und StR Otter soll der letzte Satz des Beschlussvorschlags gestrichen werden, da keine Notwendigkeit für eine Abweichung gesehen wird.
Beschluss
Der Technische Ausschuss hat Kenntnis über die Errichtung von zwei Elektroladesäulen auf dem bestehenden Parkplatz des Verwaltungsgebäudes und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.11.2023 17:04 Uhr