Städtebauförderung; Bedarfsmeldung für das Programmjahr 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.12.2023 ö vorberatend 6
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für das Programmjahr 2024 ist wieder eine Bedarfsanmeldung bei der Städtebauförderung vorzulegen. Der Entwurf wurde fristgerecht zum 01.12.2023 der Regierung von Oberbayern übersandt; die Anmeldung wurde am 29.11.2023 in einer Online-Konferenz mit Herrn Dr. Stegen, Frau Reich (Reg. v. Obb.) und Frau Kagerbauer (Reg.v.OBB) besprochen. Das Antragsverfahren läuft wie im Vorjahr digital. 

Folgende Maßnahmen wurden zum Programmpunkt „Lebendige Zentren“ angemeldet: 

Erläuterungen:

Städtebauliche Beratung:
hier werden die Kosten von Herrn Dr. Stegen und Frau Hummel im Rahmen der Beratungen zu städtebaulichen Fragen im Sanierungsgebiet abgedeckt.
Der Beratungsvertrag mit Herrn Dr. Stegen läuft zum 31.12.2023 aus und muss für 2024 ff neu vergeben werden. In Zukunft soll die städtebauliche Beratung durch Herrn Dr. Stegen und Frau Hummel erfolgen. Seitens der StBFö wird dieser Vorgehensweise zugestimmt.  

Neugestaltung Marienplatz/Stadtgarten: 
Für 2024 wurde hier eine „Nullrunde“ eingeplant, da keine Maßnahmen zur Verwirklichung heranstehen. In 2024 sollte dann überlegt werden, wie mit dem Projekt weiter verfahren werden soll. Für den Stadtgarten gilt das gleiche.
Die StBFö empfiehlt angesichts der Entwicklungen und Erkenntnisse aus dem Intergrierten Mobilitätskonzept sowie der Planungen für die Tiefgarage an der Ulrichstraße (KITA St. Sebastian) das Projekt weiter in der Bedarfsmeldung zu halten, da weiterhin Chancen für eine Umsetzung gesehen werden. Die möglichen Auswirkungen auf eine geänderte Planung (mehr Grün etc.) müssen im weiteren Verlauf geprüft werden. 

Projektfonds:
Im Zuge der ISEK-Überarbeitung soll die Lenkungsgruppe wieder aktiviert werden. Hierfür wäre in 2024 ein Förderantrag zu stellen. Parallel müssten auch private Mittel eingeworben werden.  

Barrierefreie Umgestaltung von Wegen im Sanierungsgebiet 
Dieser Posten wurde letztes Jahr aus Gründen der Einsparung herausgenommen. Die Forderungen nach einem Umbau bestehen dessen ungeachtet weiter fort. 

Fachkonzept zur Barrierefreiheit:
Planungskosten für obigen Punkt; hier soll ein Konzept für die barrierefreie Gestaltung der Altstadt (Sanierungsgebiet) erarbeitet werden, das dann schrittweise umgesetzt werden kann. Hier sollen anhand der allgemeinen Planungsanforderungen der Barrierefreiheit (DIN 18040-3) einheitliche Standards für die einheitliche Gestaltung barrierefreier Frei- und Verkehrsflächen entwickelt und festgeschrieben werden. Diese wären dann bei sämtlichen Planungen von Frei- und Verkehrsanlagen im Stadtgebiet zu berücksichtigen. 

In diesem Bereich könnte später auch ein Fachkonzept im Rahmen des Projekts „kinderfreundliche Kommune“ zum Thema „bespielbare Stadt“ erstellt werden. Die StBFö fand diesen Vorschlag interessant und wird dies prüfen.  


Kommunale Förderprogramme/kommunales Stadtklimaprogramm:
Diese Programm ist als Klimaanpassungsmaßnahme geplant und soll dazu dienen, Maßnahmen unserer Bürger zum Umweltschutz gezielt unterstützen. Ein kommunales Förderprogramm soll Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende der Stadt Ebersberg künftig bezuschussen, die sich für Klimaschutz und Biodiversität einsetzen. Da für die Stadt auch Regionalität beim Einkauf wichtig ist, könnte ein Teil der Förderung über Einkaufs-Gutscheine ausbezahlt werden.
Die Richtlinie dieses Programms mit dem Titel „Verbesserung Stadtklima“ könnte im Frühjahr 2025 in Kraft treten. Der geplante Förderumfang umfasst dabei zahlreiche Punkte: So wird die Dach- und Fassadenbegrünung, die Pflanzung heimischer Laub- und Obstbäume und die Entsiegelung von Höfen und Freiflächen ebenso unterstützt wie das Anlegen von insektenfreundlichen Blühflächen mit regional gewonnenem Saatgut, die Schaffung von Naturinseln und Biotopen und die Regenwassernutzung.
Mit diesem Programm sollen die Bürger dafür sensibilisiert werden, dass jeder einzelne schon mit kleinen Maßnahmen am eigenen Zuhause etwas für die Umwelt tun kann. Gerade in Städten seien solche Maßnahmen von enormer Relevanz: „Städte heizen sich stärker auf als der ländliche Raum. Durch die Bodenversiegelung fließt Wasser außerdem schlechter ab, es kommt zu Überschwemmungen.“ Umso wichtiger seien Pflanzen und Grünflächen, da sie nicht nur Wasser aufnehmen und Innenstädte mittels Verdunstung abkühlen würden, sondern auch Lebensgrundlage für zahlreiche Tierarten bilden.

Für das Jahr 2024 sind für die Konzepterstellung Mittel vorgesehen. Sofern dieses Programm gewünscht ist und es haushaltsrechtlich darstellbar ist, könnte es ab 2025 mit Fördermittel ausgestattet werden. Vergleichbare Städte fördern solche Maßnahmen mit bis zu 50% der anrechenbaren Kosten. Das Fördergeld der Stadt wird zu 60% aus Städtebaufördermitteln refinanziert. Im Laufe des Jahres 2024 könnte ein Förderprogramm ausgearbeitet und dem Stadtrat zu Beratung vorgelegt werden.

Quartiersgarage auf FlNr. 149, 150, 150/2: 
Hier geht’s um die TG auf dem Grundstück der KITA St. Sebastian. Die Städtebauförderung gewährt pro Stellplatz, der nicht bauordnungsrechtlich notwendig ist eine Förderung zwischen 13.000 und 14.300,- €.  

Der Technische Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12.12.2023 mit der Angelegenheit befasst.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Bedarfsanmeldung für die Städtebauförderung – Programmjahr 2024 – zu. 
Der Stadtrat stimmt den angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben, die bei insgesamt 70.000,- € liegen, zu und stellt den städtischen Eigenanteil in Höhe von insgesamt 28.000,- € im Haushalt 2024 der Stadt Ebersberg bereit. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.12.2023 15:10 Uhr