Behandlung der Empfehlungen aus der Bürgerversammlung 2023; a) Zustimmung zu einem Einzelverkauf des Hotel- und Gaststättenbetriebs auf dem Hölzerbräugrundstück b) Vorratsbeschluss für ein Tempo-30 Streckenverbot im Bereich der Dr.-Wintrich-Straße zwischen Eichthalstraße und Bahnhofstraße c) Umwandlung von einem KFZ-Stellplatz in einen Stellplatz für Lastenräder am Marienplatz im Jahre 2024 und einen weiteren im Jahre 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 16.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.01.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am 10.11.2023 wurden verschiedene Anregungen vortragen. Die Bürgerversammlung hat hierüber beschlossen. Die Beschlüsse stellen bloße Vorschläge und Anregungen dar; sie sind also nicht rechtsverbindlich. Der Gemeinderat kann sie ablehnen oder annehmen, er muss sich mit ihnen lediglich ernsthaft befassen und fristgemäß iSd Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, d. h grundsätzlich innerhalb von drei Monaten Stellung beziehen. Die Vorschrift bedeutet dabei indes keine von den allgemeinen Zuständigkeitsregeln der Art. 29, 37 GO abweichende Sondervorschrift. Die in der Bürgerversammlung 2023 vorgetragenen Punkte fallen nach der Geschäftsordnung der Stadt Ebersberg in den Zuständigkeitsbereich des Technischen Ausschuss und sind daher von diesem zu behandeln. 

Zu a:
Inhalt der Empfehlung ist, dass die Stadt beschließen möge, einem Einzelverkauf von Hotel und Gastronomiebetrieb auf dem Hölzerbräu-Grundstück (Sieghartstraße 1) an einen Privatmann angesichts des vorläufigen Insolvenzverfahrens der Firma Euroboden zuzustimmen, damit beide Einrichtungen wieder in Betrieb gehen können. Diese Empfehlung wurde von der Bürgerversammlung mehrheitlich angenommen. (Schreiben siehe Sitzungsunterlagen) 

Stellungnahme der Verwaltung:
Seit Anbeginn der Planungen zum Hölzerbräu-Areal war es Vorgabe der Stadt, den dortigen Gastronomie- und Hotelbetrieb zu erhalten bzw. zu stärken. Dieses Planungsziel fand seinen Niederschlag sowohl in der Auslobung des Wettbewerbs, zog sich durch sämtliche Besprechungen mit dem Grundstückseigentümer/Investor und ging als Planungsziel in den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 227 – Hölzerbräu und Feuerwehrareal ein. Die Stadt hat somit den Erhalt und die Fortentwicklung die beiden Betriebe stets als wichtiges Planungsziel verfolgt. 

Sofern ein privater Investor mit dem Interesse am Erwerb des Gastonomie- und Hotelbetriebes an die Stadt herantritt (was bislang noch nicht geschehen ist) und ein Konzept vorgelegt wird, welches mit den Planungsvorgaben der Stadt (städtebaulicher Wettbewerb und Bebauungsplanziele) in Einklang gebracht werden kann, begegnet eine Zustimmung zu dem Projekt keinen grundsätzlichen Bedenken. Eine Zustimmung zu einem Einzelverkauf schon heute abzugeben, würde u. U. eine Vorwegbindung der Stadt bedeuten, aufgrund derer sie in an einer unvoreingenommenen, gegenüber den Anregungen in einem Bauleitplanverfahren offenen Abwägung gehindert bzw. eingeschränkt wäre. 

Kommunalrechtlich ist es darüber hinaus nicht möglich, dass die Stadt eine Zustimmung zum Verkauf eines Grundstücks gibt, das nicht im Eigentum der Stadt steht. Die Stadt kann allenfalls im Rahmen der Prüfung des sanierungsrechtlichen Vorkaufsrechts überlegen, ob sie das Vorkaufsrecht in einem Erwerbsfall ausüben möchte oder nicht. Bei einer Nichtausübung des Vorkaufsrechts wird der Weg für einen Investor zu Erwerb des Gastronomie- und Hotelbetriebs frei. 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Stadt für den Erhalt und den Weiterbetrieb des Gastronomie- und Hotelstandorts an der Sieghartstraße 1 alles ihr Mögliche getan hat. Eine Beschlussfassung, einem Einzelverkauf zuzustimmen ist daher nicht erforderlich und wird aus Sicht der Verwaltung, wie vorstehend dargestellt auch nicht befürwortet.


Zu b: 
Die Bürgerversammlung fasste eine Empfehlung, die Stadt möge angesichts einer möglichen Gesetzesänderung des StVG und der StVO hinsichtlich Geschwindigkeitsbeschränkungen einen Vorratsbeschluss fassen, wonach auf der Dr.-Wintrich-Straße im Bereich zwischen Eichthalstraße und Bahnhofstraße ein Tempo-30-Streckenverbot angeordnet werden soll. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadt Ebersberg ist Mitgliedskommune der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“. Die Initiative ist mit über beigetretenen 1000 Städten, Gemeinden und auch acht Landkreisen ein voller kommunalpolitischer Erfolg. Sie sprechen sich geschlossen für mehr Entscheidungsfreiheit bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen (z. B. Geschwindigkeitsbeschränkungen innerorts) und möchten hier mit Augenmaß mehr kommunale Selbstverantwortung übernehmen.
Die angesprochene Gesetzesänderung erhielt im Bundesrat nicht die erforderliche Zustimmung. Die Sache wurde dem Vermittlungsausschuss zur weiteren Behandlung vorgelegt. Ziel der geplanten Änderungen im StVG war es, bei behördlichen Anordnungen neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen zu können. Dies wäre eine wichtige Grundlage gewesen, um künftig auf Basis der neuen Ziele zusätzliche verkehrliche Maßnahmen in den Kommunen ergreifen zu können.

Nachdem derzeit nicht gesagt werden zum welchem Zeitpunkt und vor allem in welcher Fassung die Änderung des StVG in Kraft tritt, sollte auf eine solch unklare Rechtslage hin kein Vorratsbeschluss gefasst werden. 

Hinzu kommt, dass vor Fassung eines solchen Beschlusses die rechtlichen Voraussetzungen für ein Tempo-30-Streckenverbot zu prüfen sind. Hierzu gehört auch gem. § 45 Abs. 1 StVO die Anhörung der Polizei. Weiterhin muss diese Maßnahmen im Einklang mit den Überlegungen aus dem Integrierten Verkehrskonzept stehen. 

Die Verwaltung empfiehlt daher von einem solchen Vorratsbeschluss abzusehen. 


Zu c:
Die Bürgerversammlung fasste die Empfehlung, am Marienplatz im Jahre 2024 einen KFZ-Stellplatz aufzulösen und diesen als Stellplatz für Lastenräder umzuwandeln und im Jahre 2025 einen weiteren. 



Stellungnahme der Verwaltung:
Die Umwandlung eines KFZ-Stellplatzes in einen Stellplatz für Lastenräder ist nach der StVO durch entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung möglich. Hierfür wäre der Parkplatz mit dem Zeichen 314 StVO und dem Zusatzzeichen „Lastenräder“ (Sinnbild) zu beschildern. 

 

Vor Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung ist gem. VwV Nr. I zu § 45 Abs. 1 StVO die zuständige Polizeidienststelle zu hören. Die zuständige Polizeiinspektion Ebersberg hat nach Anhörung keine Einwände vortragen. 

Aus den Verkehrserhebungen im Bereich „ruhender Verkehr“ zum integrierten Mobilitätskonzept ist bekannt, dass die Stellplätze im Stadtzentrum, rund um den Marienplatz nahezu voll ausgelastet sind (81%). Wenn nun zunächst ein Stellplatz und dann im nächsten Jahr ein weiterer Stellplatz für KFZ entfallen soll bedarf dies einer Abwägung zwischen den Interessen des Rad- hier insbesondere des Lastenrad- und das KFZ-Verkehrs. 
Vor dem Hintergrund einer Verkehrsberuhigung und den erarbeiteten Leitzielen aus dem Entwurf des Integrierten Mobilitätskonzeptes erscheint die Ausweisung der Lastenradstellplätze zumindest vorstellbar. 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, zunächst einen Stellplatz, probeweise auf ein Jahr auszuweisen und die Wirkung bzw. die Annahme zu beobachten. Sollte sich der erwartete Erfolg einstellen, wäre in einem Jahr die Sache erneut durch den TA zu beraten und zu entscheiden, ob ein weiterer (zweiter) Stellplatz für Lastenräder ausgewiesen werden soll. 
Die einjährige Erprobungsphase wurde schon bei mehreren verkehrsrechtlichen Fragestellungen im Stadtgebiet eingesetzt und gilt daher als geeignetes Mittel.   

  

Diskussionsverlauf

Zu b:
StR Münch erkundigte sich ob die Sache seitens der Verwaltung automatisch wieder aufgegriffen wird. Dies wurde verneint. 
StR Friedrichs bezweifelte die Notwendigkeit, da in diesem Bereich ohnehin nicht zu schnell gefahren werden kann. 

Zu c:
StR Otter wollte den Marienplatz nicht mit weiteren Schildern zieren. Eigene Lastenradstellplätze seien nicht erforderlich, man will ja möglichst nahe an die Geschäfte ranfahren. Ein Lastenrad kann auch auf einem KFZ-Stellplatz stehen. Eine Ladestation wäre aus seiner Sicht sinnvoller; dies sollte bei Neuplanungen berücksichtigt werden. 

StR Gressierer schlug vor, alternative Plätze für Lastenräder zu untersuchen. Er wies auf die Fläche am nördlichen Eingang zum Stadtgarten hin. Sie sollten nicht zwischen Autos abgestellt werden. Weitere Möglichkeiten bestünden beim Rathaus. Der Parkplatzbedarf der Gewerbetreibenden ist zu berücksichtigen. Nachdem nun schon das Parklet entstehen soll, wären für Lastenräder bisher ungenutzte Bereiche am Marienplatz besser geeignet. 
StR Spötzl sah keine Notwendigkeit für eigene Lastenradstellplätze. Man bräuchte dann auch Plätze für Motorräder. 
StR Ried sprach sich auch für alternative Flächen für Lastenräder aus. 
Für StR Friedrichs wäre ein eigener Parkplatz ein positives Signal. Allerdings ist die Dichte der Lastenräder noch nicht hoch genug für eine effiziente Flächennutzung. Wichtig wären vor allem Möglichkeiten das Lastenrad anzuschließen. Beim Biomarkt gäbe es z. B. keine Anschlussmöglichkeit. Man könnte Lastenräder oder alle Fahrräder von den Parkgebühren befreien. 
Die Abstellmöglichkeiten an der Valtortagasse sind Lastenradtauglich. Er fand in diesem Zusammenhang die Definition „Lastenrad“ schwierig. Es sollten zusätzliche Plätze im östlichen Bereich des Marienplatzes geschaffen werden. Eine Ladestation wäre für die durch Ebersberg verlaufenden Fernradwege sinnvoll. 
StR Münch möchte eine Sichtbarkeit und eine breite Publizierung der Radabstellflächen. Eine Anschließbarkeit ist aus versicherungstechnischen Gründen wichtig. 
StR Otter könnte sich eine Parkgebührenbefreiung für Fahrräder vorstellen; diese könnten schließlich überall stehen. Ziel der Parkgebühren war ein häufiger Wechsel auf den Stellplätzen. 
StR Ried wollte ein im Bereich des Marienplatzes ein Hinweisschild „Lastenräder frei“ anbringen lassen. 
StR Behounek fand die Ausweisung von Lastenradstellplätzen wichtig für die Verkehrswende. 

Erster Bürgermeister Proske fasste die Diskussion zusammen. Der Auftrag an die Verwaltung ist, Alternativen im Bereich des Marienplatzes, vor allem im östlichen Bereich, für das Abstellen von Lastenrädern zu finden. Die Abstellmöglichkeiten in der Valtortagasse sollen beworben werden. 
 

Beschluss

Zu a:
Der Technische Ausschuss nimmt Kenntnis von der Empfehlung aus der Bürgerversammlung. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Die Begründung ergibt sich aus dem Sachvortrag.  


Zu b:
Der Technische Ausschuss nimmt Kenntnis von der Empfehlung aus der Bürgerversammlung. Vor einem Vorratsbeschluss zum Erlass eines Tempo-30-Streckenverbotes auf der Dr.-Wintrich-Straße im Bereich zwischen Eichthalstraße und Bahnhofstraße wird abgesehen. 

Zu c: 
Der Technische Ausschuss nimmt Kenntnis von der Empfehlung aus der Bürgerversammlung.
Die Verwaltung wird beauftragt, Alternativen im Bereich des Marienplatzes, vor allem im östlichen Bereich, für das Abstellen von Lastenrädern zu finden. Die Abstellmöglichkeiten in der Valtortagasse sollen beworben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2024 08:54 Uhr