Änderung der Abfallgebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 17.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 26.11.2024 ö beschließend 5
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Gebühren für die Müllabfuhr sind nach Art. 8 des Bayerischen Kommunalabgaben­gesetzes kostendeckend mindestens alle vier Jahre zu kalkulieren. Unterdeckungen führen zu Mehrbelastung im folgenden Kalkulationszeitraum; Überdeckungen zur Entlastung. Ferner fordert das Landratsamt in der Genehmigung der jährlichen Haushaltssatzung, die Gebühren fortlaufend neu zu kalkulieren.

Da die Entsorgungsumlage an den Landkreis ab 2025 von bisher 254,00 €/t auf dann 524,00 €/t merklich steigt, empfiehlt es sich, die Abfallgebühren ein Jahr früher zu kalkulieren als geplant. Ansonsten müsste das Defizit in den Folgejahren ausgeglichen werden, wodurch die Gebühren noch stärker ansteigen würden.

Aus der Nachkalkulation der Jahre 2022 bis 2024 ergibt sich eine Überdeckung von insgesamt 98.221,43 €, die in der nachfolgenden Kalkulation für 2025 bis 2028 wieder an die Bürger zurückfließt.

Die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Jahre 2025 bis 2028 sind in beiliegender Anlage dargestellt; zum Vergleich ist auch das voraussichtliche Rechnungsergebnis 2024 enthalten.

Die Gesamtausgaben stellen sich zusammengefasst wie folgt dar:

2024
2025
2026
2027
2028
Personalkosten
235.707 €
307.800 €
314.100 €
320.600 €
327.600 €
Pacht Wertstoffhof
165.318 €
194.400 €
197.000 €
197.200 €
197.400 €
Müllabfuhrkosten
266.132 €
266.800 €
283.000 €
284.000 €
285.000 €
Entsorgungsumlage
266.510 €
551.000 €
552.000 €
556.000 €
560.000 €
Wertstoffsammlung
222.022 €
158.200 €
161.900 €
165.000 €
168.300 €
Sonstiges
186.451 €
196.950 €
199.150 €
201.850 €
220.150 €
Summe:
1.342.140 €
1.675.150 €
1.707.150 €
1.724.650 €
1.758.450 €


124,81%
101,91%
101,03%
101,96%

Bei den Personalkosten ist neben einer voraussichtlichen Lohnsteigerung auch die neue Stelle am Wertstoffhof ab 2025 enthalten.
Alle fünf Jahre erhöht sich die Pacht entsprechend den Lebenshaltungskostenindex, so auch 2025 aufgrund der hohen Inflation in den letzten Jahren um ca. 20%.
In 2025 muss die Müllabfuhr neu ausgeschrieben werden. Da die Kosten zum 01.01.2023 bereits angepasst wurden, rechnet die Verwaltung nur mit einer Kostenmehrung von ca. 6,3 % ab 2026.
Die Entsorgungsumlage steigt von 254,00 €/t auf 524,00 €/t (+106,3%) an.
Bei der Wertstoffsammlung fallen die Kosten für die Gartenabfallsammlung weg, die nun in der Entsorgungsumlage enthalten sind. Dafür steigt hier die Sperrmüllgebühr für die Anlieferung an der Schafweide von 170,00 € auf 267,00 € (+57,06 %).

Um eine Kostendeckung herzustellen, ist unter Berücksichtigung des Tonnenbestandes bzw. der Mengen und der voraussichtlichen Entwicklung in den Jahren 2025-2028 folgende Anhebung der Gebühren erforderlich:

  1. Leerung Abfalltonnen (§4 Abs. 1 AbfGS)
Gebühren ab 01.01.2025:


Bisher:

L
Art
Mtl.
im Jahr
mtl.
im Jahr
Diff €
 + %
40
Restmüll mit Kompostabfuhr
13,50 €
162,00 €
10,95 €
131,40 €
30,60 €
23,29%
80
Restmüll mit Kompostabfuhr
27,00 €
324,00 €
21,90 €
262,80 €
61,20 €
23,29%
120
Restmüll mit Kompostabfuhr
40,50 €
486,00 €
32,85 €
394,20 €
91,80 €
23,29%
240
Restmüll mit Kompostabfuhr
81,00 €
972,00 €
65,70 €
788,40 €
183,60 €
23,29%
40
Restmüll mit Eigenkompostierung
11,80 €
141,60 €
9,60 €
115,20 €
26,40 €
22,92%
80
Restmüll mit Eigenkompostierung
23,60 €
283,20 €
19,20 €
230,40 €
52,80 €
22,92%
120
Restmüll mit Eigenkompostierung
35,40 €
424,80 €
28,80 €
345,60 €
79,20 €
22,92%
240
Restmüll mit Eigenkompostierung
70,80 €
849,60 €
57,60 €
691,20 €
158,40 €
22,92%
40
Zusätzliches Kompostvolumen
4,90 €
58,80 €
4,00 €
48,00 €
10,80 €
22,50%

  1. Abfallsäcke (Abs. 2+3) ab 01.01.2025        bisher:
Restmüllsack:        10,00 €        8,00 €
Windelsack:        7,50 €        5,50 € (Ermäßigung 2,50 € wie bisher)
Kompostsack:        3,50 €        3,00 €
Gartenabfallsack        0,50 €        0,50 €        (nur informell, bleibt gleich)

  1. Gebühren am Wertstoffhof (Abs. 4): ab 01.01.2025        bisher
a) Sperrmüll
- für Mengen bis 20 Liter         1,00 €        1,00 € (gleich)
- für Mengen über 20 Liter bis 90 Liter        4,50 €        3,00 €
- für Mengen über 90 L je angef. ¼ m³        12,50 €        7,50 €
b) behandeltes Holz
- für Mengen bis 20 Liter         1,00        1,00 €
- für Mengen über 20 Liter bis 90 Liter        4,50 €        3,00 € 
- für Mengen über 90 L je angef. ¼ m³        12,50 €        7,50 €
c) Bauschutt je angef. 10 l Eimer        1,00 €        1,00 € (gleich)
d) Gartenabfälle
- bis 1 m³ pro Woche und Grundstück        kostenlos
- über 1 m³ pro Woche und Grundstück        10,00 €        je angefangenem m³ (wie bisher)
e) Altreifen von motorisierten Fahrzeugen:
       - kleine Roller/Mofa/Mopedreifen o. Felge        1,50 €        je Stück (bisher 1,00 €)
       - kleine Roller/Mofa/Mopedreifen m. Felge        3,50 €        je Stück (bisher 2,50 €)
       - sonstige KFZ-Reifen ohne Felge        3,50 €        je Stück (wie bisher)
       - sonstige KFZ-Reifen mit Felge        7,00 €        je Stück (wie bisher)
f) Farb-Eimer mit nicht ausgehärter Restfarbe        3,00 €        je Stück (bisher 2,00 €)

  1. Gebühr je Arbeitsstunde bei unzulässig behandelter, gelagerter oder abgelagerter Abfälle (Abs. 5): 135,00 EUR (bisher 120,00 EUR)

  1. Reinigung Kompost- und Restmülltonnen bei der Rückgabe (Abs. 6): 
    7,50 EUR (wie bisher)

  2. Entleerung von nicht ordnungsgemäß befüllten Komposttonnen durch die Restmüllabfuhr (Abs. 7):
- je 80 Liter Komposttonne 13,50 € (bisher 10,00 €)
- je 120 Liter Komposttonne 20,00 € (bisher 15,00 €)
- je 240 Liter Komposttonne 40,00 € (bisher 30,00 €)

  1. Abholung oder Lieferung von Tonnen, je Anfahrt (Abs. 8):
40,00 € (bisher 35,00 €)

Sollte eine Gebührenänderung beschlossen werden, so erhalten alle Gebührenzahler zu Beginn des neuen Jahres einen entsprechenden Bescheid. Ferner ist eine Information aller Bürger über das Stadtmagazin vorgesehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat dem Stadtrat in seiner Sitzung am 26.11.2024 einstimmig empfohlen, die Abfallgebührensatzung zum 01.01.2025 wie vorgeschlagen zu ändern.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Änderung der Abfallgebührensatzung zum 01.01.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
Abfallgebührensatzung 5. Änderung zum 01.01.2025 (.pdf)
Müllgebühren ab 01.01.2025 - Einnahmen und Ausgaben (.pdf)

Datenstand vom 09.01.2025 07:45 Uhr