Beratung und Beschlussfassung über den Kriterienkatalog für Einheimischenbauland


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses, 30.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 30.01.2018 ö vorberatend 8
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 06.03.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

In mehreren Sitzungen der Arbeitsgruppe zum Bauland zur Friedenseiche VIII (Mitglieder: Bürgermeister Brilmayer, Stadträtin Platzer, Stadträte Goldner, Otter/Zwingler und Schedo, von der Verwaltung Herr Ipsen) ist der Kriterienkatalog in den letzten Jahren überarbeitet worden. Zuletzt hatte sich der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss in seiner Sitzung am 07.02.2017 mit den Kriterien befasst. Im März 2017 sind neue Leitlinien der Europäischen Union erlassen worden, die nun vom Arbeitskreis in den bisherigen Katalog eingearbeitet worden sind. Diese neue mit den EU-Richtlinien konforme Fassung liegt allen Mitgliedern des Ausschusses vor.
Die Übereinstimmung mit den Leitlinien der EU ist von der Obersten Baubehörde noch nicht schriftlich bestätigt, mündlich aber schon in Aussicht gestellt worden.

Die Unterschiede zu den bisherigen Richtlinien liegen im Wesentlichen darin,
  • dass eine Zulassungsbeschränkung nach Ortsansässigkeit nicht mehr zulässig ist,
  • dass statt dem bisherigen Bonus-Malus-Prinzip eine Bepunktung nur noch nach dem Bonus-Prinzip mit einer vorher festgelegten Höchstpunktzahl (130 Punkte) stattfindet. Hierbei kann zwar die Ortsansässigkeit bepunktet werden, diese darf aber gemeinsam mit den Punkten für ehrenamtliche Tätigkeit nicht mehr als 50 % der Gesamtpunktzahl betragen,
  • dass die ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin bewertet wird, allerdings müssen Antragsteller im Besitz einer Ehrenamtskarte, Red Card o.ä. sein,
  • dass das Vermögen der Bewerber den Verkehrswert der im Einheimschenmodell verkauften Grundstücke nicht übersteigen darf und
  • dass es eine Einkommensobergrenze gibt, welche sich an dem durchschnittlichen Jahreseinkommen des Landesamtes für Statistik orientiert.

Diskussionsverlauf

In einer lebhaften Erörterung werden die Vorgaben von der EU sowie begrüßt als auch bedauert. Einigkeit besteht aber, dass die Kriterien nun Beschlussreife haben, aber nicht mehr Kriterien für Einheimischenbauland benannt werden sollten. Dem Stadtrat sollte der Begriff „Programm zur Vergabe von Bauland“ vorgeschlagen werden. Die Mitglieder des Ausschusses sind sich einig, dass künftig nur noch ein Teil der verfügbaren Grundstücke im Rahmen dieses Programms vergeben werden soll. Weitere Grundstücke sollen auf dem freien Markt veräußert werden.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat das überarbeitete mit den EU-Richtlinien konforme Programm zur Vergabe von Bauland der Stadt Ebersberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.08.2019 11:33 Uhr