Straßenausbaubeitragssatzung; Antrag vom Stadtrat Spötzl vom 24.01.2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses, 06.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stadtrat Spötzl beantragt mit seinem Antrag vom 24.01.2018, die Anwendung der städtischen Ausbaubeitragsatzung aus dem Jahr 2002 auszusetzen, bis eine Entscheidung zu den Straßenausbaubeiträgen entweder im Landtag oder im Rahmen des angestoßenen Volksbegehrens erfolgt ist.
Die Stadt hat im letzten Jahr den Schwedenweg ausgebaut. Die Maßnahme ist so weit abgeschlossen, die zu erhebenden Beiträge werden gerade berechnet.
Ein Beschluss über eine Aussetzung der Anwendung der Ausbaubeitragssatzung kann nicht empfohlen werden, da dieser rechtswidrig sein könnte. Die Satzung ist rechtskonform und gültig und somit auch anzuwenden, so lange die Rechtmäßigkeit besteht. Das resultiert allein schon aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Vor dem Versand der Beitragsbescheide sollte aber die Rechtsaufsicht gebeten werden, zu dem Verfahren Stellung zu beziehen. Bürgermeister Brilmayer erklärt, dass er vor einer Entscheidung im Landtag keine Bescheide verschicken wird.
Eine Behandlung im Stadtrat, wie von Herrn Spötzl erbeten, ist nach der Geschäftsordnung nicht vorgesehen, da der Finanz- und Verwaltungsausschuss nach § 10 Punkt 1k für die Behandlung von Eingaben im Vollzug städtischer Satzungen zuständig ist, soweit nicht der 1. Bürgermeister zuständig ist.
Beschluss
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt, die Ausbaubeitragssatzung nicht auszusetzen. Er beauftragt den 1. Bürgermeister, vor Versendung von Beitragsbescheiden nach der städtischen Ausbaubeitragssatzung zur Abrechnung der Baumaßnahme Schwedenweg die Entscheidung des Landtages abzuwarten und eine Stellungnahme der Rechtsaufsicht einzuholen
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.08.2019 14:40 Uhr