Bauantrag zum An- und Umbau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück FlNR. 750/17, Gmkg. Ebersberg, Heubergstraße 12


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 20.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 20.02.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Beantragt ist ein zweigeschossiger Anbau an das bestehende Zweifamilienhaus.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 23 – Heubergstraße aus dem Jahr 1965, der für das Baugrundstück Baugrenzen festsetzt.

Durch den Anbau wird die südliche Baugrenze um 1,50 (östl. Gebäudeecke) – 2,00 (westl. Gebäudeecke) m überschritten. Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich und beantragt. Die Befreiung kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, sie städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.  Die angrenzenden Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden bereits ähnliche Befreiungen erteilt.

Der Anbau dient lediglich der Wohnraumerweiterung der beiden Wohneinheiten, es entsteht somit keine Änderung des Stellplatznachweises.  

Beschluss

Der T echnische Ausschuss stimmt der vorgenannten Befreiung und somit dem Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 15:57 Uhr