Weitere Aufwertung Ausgleichsfläche Hörmannsdorf (FlNr. 1950/1, Gmkg. EBE)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses, 28.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 28.01.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Hintergrund:
Das Grundstück mit der Fl.Nr. 1950/1, Gemarkung Ebersberg im Nordwesten von Hörmannsdorf befindet sich im Eigentum der Stadt Ebersberg. Es hat eine Gesamtfläche von ca. 7.700 m². Eine Teilfläche von 2.000 m² ist bereits seit dem Jahr 2000 durch die Pflanzung des sogenannten Lindenhains (25 Linden) aufgewertet und als Ausgleichsfläche anerkannt. Die Restfläche ist aktuell an einen Landwirt verpachtet und wird als Grünland intensiv genutzt.

Die Linden der bestehenden Ausgleichsfläche wurden von der Kreisgruppe des Bund Naturschutz (BN) anlässlich ihres 25-jährigen Bestehens im Jahr 1999 gespendet. Vor diesem Hintergrund fragte der Bund Naturschutz im vergangenen Jahr 2024 bei der Stadt Ebersberg an, ob eine Erweiterung des Lindenhains im Rahmen des nun 50-jährigen Bestehens der Kreisgruppe möglich sei. Eine entsprechende Anfrage bei der unteren Naturschutzbehörde ergab, dass eine Erweiterung des Lindenhains nicht als Ausgleichsfläche anerkannt werden würde. Die untere Naturschutzbehörde schlug alternativ die Anlage einer Streuobstwiese im südlichen Bereich des Grundstücks vor und stellte für eine derartige Aufwertung eine Anerkennung als Ausgleichsfläche in Aussicht. Auch in der Streuobstwiese könnten 25 Bäume, symbolisch für weitere 25 Jahre Bestehen der BN-Kreisgruppe, gepflanzt werden. Der Bund Naturschutz unterstützt auch diesen Alternativvorschlag.

Notwendigkeit von Ausgleichsflächen:
Die Aufwertung weiterer Flächen für das Ökokonto der Stadt Ebersberg ist grundsätzlich laufend notwendig, um die nötigen Ausgleichsflächen für eigene Planungen zur Verfügung zu haben, sowie um Flächen interessierten Bauwerbern gegen Kostenübernahme zur Verfügung stellen zu können. Eine vorausschauende Bewirtschaftung des Ökokontos ist dabei sinnvoll, da frühzeitig aufgewertete Flächen bis zu ihrer Verwendung im Ökokonto „verzinst“ werden, wodurch der real zu erbringende Ausgleich sinkt. Aktuell stehen der Stadt im Ökokonto nur noch ca. 1,5 ha aufgewertete Fläche zur Verfügung.

Mögliche Aufwertung und Kosten:
Nach Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und dem Landschaftspflegeverband kann die zur Verfügung stehende Fläche von ca. 5.500 bis 5.700 m² durch die Anlage einer Streuobstwiese mit 25 Obstbäumen (Hochstämme, alte Sorten) in Kombination mit der Einsaat einer autochthonen Blühmischung zur Herstellung einer artenreichen Blühwiese aufgewertet werden. Ein Angebot des Landschaftspflegeverbandes (LPV) für die Ausarbeitung eines ökologischen Aufwertungskonzeptes in Höhe von 2.558,50 € brutto liegt vor. Die Kosten für die Herstellung der Fläche wurden vom LPV vorläufig geschätzt auf ca. 4.400 € netto, die jährlichen Pflegekosten (ab 2026) auf ca. 1.400 € netto.

Der Bund Naturschutz stellt in Aussicht im Rahmen seines 50-jährigen Jubiläums die Kosten für die 25 Obstbäume zu übernehmen und Arbeitsleistung von Freiwilligen für die Herstellung und Pflege der Fläche (z.B. Obstbaumschnitt) zur Verfügung zu stellen, sofern die Aufwertung noch im Jahr 2025 erfolgt. Dies würde eine Ersparnis für die Stadt Ebersberg in Höhe von ca. 1.500 bis 2.000 € bei den Herstellungskosten bedeuten.

Die Fläche kann nach der Herstellung voraussichtlich einem privaten Bauwerber als Ausgleichsfläche zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall würden sämtliche Planungs- und Herstellungskosten sowie die Pflegekosten für 25 Jahre auf den Bauwerber umgelegt werden.

Im Haushalt für 2025 wurden 8.500 € für die Aufwertung der Fläche beantragt.

Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Aufwertung der Restfläche von Fl.Nr. 1950/1 durch die Anlage einer Streuobstwiese mit 25 Obstbäumen und einer extensiven Wieseneinsaat in Zusammenarbeit mit dem Bund Naturschutz für das Jahr 2025 vorzusehen und die dafür notwendigen Planungen durchzuführen. 

Diskussionsverlauf

Frau Gehrer aus der Stadtverwaltung berichtet über die weitere Aufwertung der Ausgleichsfläche in Hörmannsdorf und beantwortet Fragen.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, die Aufwertung der Restfläche von Fl.Nr. 1950/1 („Lindenhain Hörmannsdorf“) durch die Anlage einer Streuobstwiese mit 25 Obstbäumen und einer extensiven Wieseneinsaat in Zusammenarbeit mit dem Bund Naturschutz für das Jahr 2025 vorzusehen und die notwendigen Planungen durchzuführen. Die Umsetzung in 2025 steht unter dem Vorbehalt, dass in den Haushaltsberatungen die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.02.2025 15:39 Uhr