Vollzug des BauGB;
bauliche Entwicklung am östlichen Ortsrand von Oberndorf;
mögliche Aufstellung eines Bebauungsplanes östlich und nordöstlich der Schulstraße für die Grundstücke FlNr. 19 (TFl.), 28 (Tfl.) und 59/5 (TFl.), jeweils Gemarkung Oberndorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die vorgenannten Grundstücke am östlichen Ortsrand von Oberndorf sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Das Grundstück FlNr. 59/5 ist im Eigentum der Stadt Ebersberg, die beiden anderen gehören privaten Eigentümern.
Einer der Eigentümer der betroffenen Grundstücke (FlNr. 19) ist an die Stadt herangetreten, mit der Bitte für sein Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen.
Die Entwicklung an dieser Stelle würde dem TA-Beschluss vom 15.09.2020, TOP 9, öffentlich entsprechen. Seinerzeit wurde auf einen Antrag der CSU/FDP-Fraktion beschlossen, dass der Neubau des Gemeindehauses etwas kleiner als bisher ausfallen möge und dafür der Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück an der Schulstraße zu realisieren wäre.
Der Eigentümer von FlNr. 28 wurde von der Verwaltung befragt, ob er Einwände gegen die Mitüberplanung seines Grundstücks hat. Er stimmt einer Überplanung für die ersten Planungsschritte zu, sieht jedoch den schmalen Grundstücksstreifen nebst Belastung mit der Ortsrandeingrünung kritisch. Eine einreihige Bebauung würde nicht in seinem Interesse liegen.
Seitens der Stadt wäre nun grundsätzlich zu entscheiden, ob in ggfs. in welcher Weise die Überplanung der Fläche gestaltet werden soll.
Nachdem die Flächen bereits im Flächennutzungsplan als Bauflächen angelegt sind, bestünde unmittelbar die Möglichkeit ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Zum weiteren Vorgehen wird vorgeschlagen, zunächst einen Grundsatzbeschluss zur baulichen Entwicklung der Fläche zu fassen. Die Verwaltung wird dann ein Planungsbüro suchen und erste Bebauungsvorschläge ausarbeiten lassen, die dem TA wieder zur Beratung und zur Fassung eines Bebauungsplanaufstellungsbeschlusses vorgelegt werden.
Diskussionsverlauf
Die Verwaltung teilte noch mit, dass der Beschluss haushaltsrechtliche Auswirkungen in Höhe von ca. 25.000,- € hat, abzüglich der Kostenbeteiligung der Privaten.
StR Schechner stellte fest, dass die Grundstücke im Schulbereich nicht mit überplant werden müssten, da hier bereits eine Regelung bestünde. Die FlNr. 28 möchte er nicht unbedingt bebauen. Diese Fläche könnte evtl. als Schulerweiterungsfläche vorgehalten werden. Auch sollte wegen möglichen Lärmkonflikten hier keine Wohnbebauung vorgesehen werden.
Der Planumgriff sollte sich auf die städtische Restfläche sowie die FlNr. 19 beschränken. Im Zuge der Planung wäre die Schulstraße aufzuweiten und breiter zu machen. Für die FlNr 19 soll eine Zufahrt von der ehemaligen B 304 errichtet werden. Schließlich regte er ein Gespräch mit den Nachbarn an.
StR Otter fände einen kleineren Umgriff gut sowie einen Verzicht auf eine eigene Zufahrtsstraße. Es sollte eine moderne städtebauliche Entwicklung mit flächensparendem Bauen angestrebt werden.
StR Münch bat um eine genaue Festlegung des Umgriffs.
Die Verwaltung schlug vor, den Umgriff in Verlängerung der Schulstraße südlich dieser Linie zu legen.
Beschluss
Der Technische Ausschuss beschließt die Grundstücke FlNr. 19 (Tfl.), 28 (TFl.) und 59/5 (TFl.) soweit sie im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt sind baulich zu entwickeln.Der Planungsumgriff erstreckt sich südlich einer Richtung Osten verlängerten Linie der Schulstraße. Die Verwaltung wird beauftragt über eine geeignetes Planungsbüro Planungsvorschläge ausarbeiten zu lassen und diese dem TA wieder vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Lageplan Oberndorf-Ost (.pdf)
Datenstand vom 18.03.2025 18:25 Uhr