Haushalt 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Anlage liegt der Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 17.04.2025 bei.

Zum Haushaltsentwurf der Verwaltung:

Die weiterhin schwierige finanzielle Lage der Stadt erforderte eine gründliche Durchsicht und eingehende Besprechungen der Mittelanforderungen in der Verwaltung. Außerordentliche Mittelanforderungen wurden im Einzelnen besprochen und auf das zwingend notwendige Maß begrenzt. Maßnahmen wurden soweit möglich auf die Folgejahre verschoben oder auf unbestimmte Zeit auf eine Warteliste außerhalb des Haushalts gesetzt.

Nun kann ein nach Ansicht der Kämmerei genehmigungsfähiger Entwurf vorgelegt werden, der in den Sitzungen des Ausschusses Finanzen, Wirtschaft und Digitales am 13.03.2025, 10.04.2025 und 22.04.2025 vorberaten wurde. Zwischenzeitlich wurde der Entwurf mit kleineren Änderungen und final ca. 10.000 EUR höherer Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt fortgeschrieben.

Die Eckwerte für 2025 des nun dem Stadtrat vorgelegten Entwurfes:

Verwaltungshaushalt: 41.544.100 € (Vorjahr 40.461.300 €, vorlfg. Erg. 41.568.380 €)
Vermögenshaushalt: 19.821.000 € (Vorjahr 28.696.300 €, vorlfg. Erg. 16.432.426 €)
Gesamthaushalt: 61.365.100 € (Vorjahr 69.157.600 €)

Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt: 1.747.100 €
Erforderliche Pflichtzuführung zur Kredittilgung: 1.729.300 €
Freie Spitze: 17.800 €

Neuverschuldung: 11.917.000 €
Da noch ausreichend Mittel aus Kreditermächtigungen aus den Haushalten 2022, 2023 und 2024 vorhanden sind, bedarf es keiner weiteren genehmigungsbedürftigen Kreditermächtigung in 2025 (Rechtsänderung zum 01.01.2024, Art. 71 Abs. 3 GO)
In 2024 musste vor allem aufgrund ausständiger Baurechnungen nur eine Neuverschuldung von 6,5 Mio. € statt geplanten 13,73 Mio. € erfolgen.
Der Schuldenstand am 31.12.2024 beträgt 30.815.123 EUR und wird bis Ende 2025 auf 41.002.937 € ansteigen.
Nach der Finanzplanung wird sich der Schuldenstand Ende 2028 auf 49,2 Mio. € belaufen.

Der ausgeglichene Haushalt 2025 konnte jedoch nur auf Basis einer Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer von 407,6% auf nun 450% erreicht werden. Dazu ist folgendes anzumerken:
Aufkommensneutral zu 2024 wäre ein Aufkommen von 2,03 Mio €, dies sollte wie im Stadtrat vom 17.12.2024 dargelegt durch einen Hebesatz von 407,6 zu realisieren sein.
Wie im Dezember fehlen aber nach wie vor von ca. 10% der Grundsteuerzahler noch die Bewertungen vom Finanzamt; diese Fälle zahlen derzeit mangels Rechtsgrundlage keine Grundsteuer. So liegt das Aufkommen derzeit bei 1.727.309 €. Bei der Berechnung des Hebesatzes von 407,6 % im Dezember 2024 wurden die ausständigen Beträge analog der vorliegenden Änderungen grob geschätzt. Ob diese Schätzung zutrifft, wird sich wohl erst Ende diesen Jahres zeigen. Den jetzigen Grundsteuerstand angepasst auf den Hebesatz von 450% würde ein Aufkommen von 1,906 Mio. € und somit immer noch 100.000 € weniger als bei einer Aufkommensneutralität ergeben. Es bleibt zu hoffen, dass die ausständigen Festsetzungen diesen Missstand beseitigen. Im Übrigen wäre das Aufkom­men in 2018 und die zwischenzeitliche Inflation von 24,8% (Verbraucherpreisindex) betrachtet auch eine Hebesatzanpassung auf 500% gerechtfertigt, um in 2025 das gleiche wertgesicherte Aufkommen wie in 2018 darzustellen.

Eine Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer ist im Entwurf auch für die Folge­jahre nicht vorgesehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Ergebnisse der Gewerbesteuer­zahler in den nächsten Jahren entwickeln.

Im Finanzplan der Jahre 2026 bis 2028 kann die Pflichtzuführung zur Tilgung der Kredite dargestellt werden. In 2026 ist dafür jedoch eine Zuführung in umgekehrter Richtung – also vom Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt erforderlich, was jedoch auf Basis der Verkaufserlöse Friedenseiche IV und Hörmannsdorf Nord rechtlich möglich ist (§22 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 KommHV-Kameralistik).

Der Vermögenshaushalt und auch die Verschuldung wird durch die nun nicht mehr durchgeführten Projekte Tiefgarage St. Sebastian und Wohnungen über KiTa Ringstraße spürbar entlastet. Zudem wurde die Aufstockung der Schule Floßmannstraße aus dem Haushalt genommen und auf die Warteliste gesetzt; über eine Durchführung muss zu gegebener Zeit auch unter Berücksichtigung der finanziellen Lage entschieden werden.

Auch wenn für die Jahre 2025 bis 2028 ein ausgeglichener Haushalt mit Erfüllung der Pflichtzuführung dargestellt werden kann, ist aufgrund der stark ansteigenden Verschu­ldung intensiv an einer weiteren Konsolidierung des Haushalts zu arbeiten, um auch in Zukunft handlungsfähig zu bleiben.

Anbei finden sich die aktualisierten Haushaltsunterlagen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Proske trägt vor, dass die Verwaltung heute einen genehmigungsfähigen Haushalt für das Jahr 2025 vorlegt. In wirtschaftlich äußerst schwierigen Zeiten ist dies keine Selbstverständlichkeit – und nur möglich, weil alle Beteiligten konsequent
und verantwortungsvoll zusammengearbeitet haben.
1. Genehmigungsfähigkeit vs. Konsolidierung
Ein genehmigungsfähiger Haushalt bedeutet: Wir erfüllen alle gesetzlichen
Auflagen, unsere Finanzierung ist gesichert und die Stadt Ebersberg bleibt
handlungsfähig. Aber: Genehmigungsfähigkeit bedeutet nicht automatisch,
dass wir bereits langfristig konsolidiert sind.
Der 10-Punkte-Plan des Freistaates Bayern für Haushaltskonsolidierungen
verlangt strukturelle Einsparungen, Einnahmesteigerungen und eine
nachhaltige Zukunftssicherung. Unser Weg in diese Richtung ist eingeleitet,
aber noch lange nicht abgeschlossen.
2. Einsatz der städtischen Mitarbeiter
Es ist mir wichtig, heute ganz klar festzustellen: Alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Stadt Ebersberg tun ihr Möglichstes, um Kosten zu sparen.
Beispielsweise: Bauhof und Gärtnerabteilung übernehmen wieder
zahlreiche Aufgaben in Eigenleistung, die wir früher an externe Firmen
vergeben haben, oder erledigen Aufgaben in Eigenleistung wie z.B.
Sanierung des Friedhofsgebäudes oder die Beseitigung der
Gehwegengstelle Richtung Landwirtschaftsschule.
Stellen wurden und werden kritisch geprüft, und wenn möglich nicht mehr
nachbesetzt. Allerdings nicht auf Kosten der Leistungsfähigkeit der
Verwaltung.
Die Personalkosten stiegen unter anderem wegen dem Aufwuchs in der
Schülerbetreuung, den Tariferhöhungen und steigenden Sozialabgaben.
Eine reibungslos funktionierende Verwaltung ist die unverzichtbare
Grundlage jeder modernen Stadt. Nur eine starke, gut ausgestattete
Verwaltung kann Pflichtaufgaben gesetzeskonform erfüllen, soziale
Angebote sichern, Investitionen steuern und unsere Stadt zukunftsfähig
gestalten.
3. Zu kommunalen Aufgaben passt keine Unternehmensbilanz
Eine Kommune ist keine private Firma. Wir sind nicht gewinnorientiert,
keine Gewinnmaximierer. Wir sind verpflichtet, berechtigte Bedürfnisse
aller Bürgerinnen und Bürger zu bedienen – oft unabhängig von Rentabilität
oder Marktlogik. Wir müssen Kindergärten betreiben, Straßen unterhalten,
soziale Unterstützung gewährleisten, Kulturangebote schaffen und für
Sicherheit sorgen. Das unterscheidet uns grundlegend von privatwirtschaftlichen
Betrieben, die ihr Portfolio frei gestalten können.
Dennoch ist allen innerhalb der Stadtverwaltung klar, dass gespart werden
muss wo immer es möglich ist.
4. Umgang mit öffentlicher Kritik
Öffentlich zur Schau gestellte Diffamierungen hinsichtlich der
Finanzkompetenz unserer Stadtverwaltung schaden Ebersberg. Sie
schwächen das Vertrauen in unsere Handlungsfähigkeit – nach innen und
nach außen. Vor allem aber gefährden sie das hohe Maß an Engagement,
mit dem unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich arbeiten.
Wichtig ist: Alle wesentlichen haushaltswirksamen Entscheidungen der
letzten Jahre wurden fast immer einstimmig getroffen. Der Stadtrat stand
stets geschlossen hinter den beauftragten Maßnahmen. 
5. Ausgangslage: Vergangenheit und Inflation
Unsere Haushaltsprobleme kommen nicht von heute auf morgen und
treffen nahezu alle Kommunen im Land.
Bei steigenden Ausgaben konnte in den letzten 10 Jahren die
Einnahmensituation nicht entsprechend verbessert werden.
Hinzu kommt: Ein Euro war 2018 noch einen Euro wert – heute entspricht
dieser Wert nur noch rund 75 Cent. Die Inflation belastet alle kommunalen
Haushalte enorm, auch Ebersberg.
6. Zusammenfassung und Dank
Wir müssen und wollen konsolidieren. Keine Frage!
Aber wir tun es verantwortungsvoll, erfüllbar, gemeinsam und mit
Augenmaß.
Sollte heute keine Mehrheit für einen positive Haushaltbeschluss zustande
kommen, kann folgendes passieren:
- An Haushaltsdetails weiter zu basteln, blockiert die notwendigen
Kapazitäten im Haus um voll in den Konsolidierungsplan
einzusteigen.
- Keine notwendige investive Maßnahme kann umgesetzt werden wie
z.B. Kinderwagen (Bauwagen) Wakiga, Wertstoffinsel
Haggenmillerstraße (mehr Menschen in den nächsten Jahren), keine
Kanaluntersuchung und der dringend benötigte Kunstrasenplatz
kommt definitiv nicht, keine Vereinszuschüsse und vielleicht keine
Hendl auf dem Volksfest für unsere Seniorinnen und Senioren.
Mein aufrichtiger Dank gilt daher:
Meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Kolleginnen und Kollegen
im Stadtrat, allen Ehrenamtlichen, die sich in und für unsere Stadt
engagieren.
Nur gemeinsam werden wir die Herausforderungen meistern. Nur
gemeinsam wird Ebersberg weiter lebenswert bleiben.

Für die CSU-Fraktion gibt Stadtrat Brilmayer folgende Rede zu Protokoll:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren,
seitens der CSU/FDP-Fraktion haben wir uns lange und intensiv mit dem vorliegenden HH-Entwurf auseinandergesetzt.
Wie bereits in all unseren Wortbeiträgen der Vorberatungen signalisiert, halten wir die aktuelle Entwicklung der Finanzsituation für extrem problematisch und können diese nicht mehr mitverantworten
Daher werden wir den vorliegenden HH-Entwurf ablehnen.
Seit 3 Jahren kritisieren wir mit zunehmender Vehemenz, aber ohne Durchschlagskraft, dass die Ausgaben - insb. im Verwaltungs-HH - immer weiter steigen.
Gegenüber dem Jahr 2021, also in nur 4 Jahren, sind die Ausgaben im Verwaltung-HH um über 10 Mio. € gestiegen. 

Ja nachdem wie man rechnet, entsprechen diese 10 Mio. € zusätzliche Ausgaben einer Steigerung von 30% oder sogar 35%.  
Die allgemeine Preissteigerung lag entsprechend der Ausführungen unseres Kämmerers von letzter Woche bei knapp 25%.
Heißt, die Ausgaben der Stadt Ebersberg steigen deutlich schneller als die allgemeine Preissteigerung, und was noch viel problematischer ist: Die Ausgaben steigen viel schneller als die Einnahmen.
Dadurch erreicht die Zuführung zum Vermögens-HH mit 1,7 Mio. € einen historischen Tiefstwert und führt dazu, dass die Verschuldung heuer auf 41 Mio. € steigen soll und bis zum Jahr 2028 auf fast 50 Mio. €.
Bitte Folie „Entwicklung Schuldenstand“ an die Wand werfen.
Im Jahr 2021 betrug die Verschuldung noch 12,8 Mio. €, so dass sich die Schulden in dann 4 Jahren mehr als verdreifacht hat. 
Mit fast 4 T€ Verschuldung pro Kopf liegen wir dann landkreisweit ganz vorne und weit über dem Durchschnitt der vergleichbaren Gemeinden.
Auch der Blick um uns herum ist aus unserer Sicht alarmierend. 
Die Stadt Grafing rechnet in 2025 mit einem Schuldenstand von 21,9 Mio. €, Steinhöring und Kirchseeon konnten Schulden abbauen. Auch wenn man das nie 1:1 vergleichen kann, so ist es doch ein Indikator dafür, dass es auch anders geht.
Meine Damen und Herren, uns macht diese Entwicklung mit dieser massiv steigenden Verschuldung wirklich Sorgen und wir wissen aus den letzten Jahrzehnten, dass es auch anders geht
Auch vor dem Jahr 2021 wurde viel investiert, nämlich rund 50 Mio. € für Schulen, Kindergärten, Turnhalle oder die Hochwasserfreilegung im Ebrachtal.
50 Mio. € Investitionen, aber ohne eine derart gewaltige Neuverschuldung, weil im Verwaltungshaushalt weniger ausgegeben wurde und somit mehr übrig geblieben ist.     
Sorgen macht uns das deshalb, weil doch klar absehbar ist, wohin das Ganze führt, wenn wir nicht jetzt massiv gegensteuern, nämlich in die Schuldenfalle und in eine Quasi-Handlungsunfähigkeit für die nächsten 30 Jahre.
Der vorliegende HH-Entwurf ist zwar noch genehmigungsfähig, weil die Zuführung zum Vermögenshaushalt gerade noch dem Schuldendienst entspricht. 
Aber es ist einfach ablesbar, zu welcher Pflichtzuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt diese Verschuldung führt, nämlich in Höhe von 3,6 Mio. € (im letzten Entwurf waren es noch 3,9 Mio. €).
Und das auch noch bei einer Tilgungszeit der Kredite von 30 Jahren, also einer sehr langen Zeit (früher waren es mal 10 Jahre), sonst wären die Auswirkungen auf den Haushalt noch viel drastischer.
Bitte Folie „Entwicklung Schuldendienst“ an die Wand werfen.
Das heißt konkret, in den Folgejahren bedarf es einer Pflichtzuführung in den Vermögens-HH von 3,6 Mio. €, ob wir wollen oder nicht
Und das, wo es heute heißt, mehr als 1,7 Mio. € Zuführung wären nicht machbar und unser einstimmig beschlossenes Konsolidierungskonzept belegbar ein zahnloser Papiertiger ist. 
Letztlich sind die, im Rahmen der Konsolidierung erreichten Einsparungen und Einnahmeerhöhungen im letzten Jahr nur ein Bruchteil der Ausgabensteigerungen in diesem Jahr.
Auch das angebliche Einsparziel von 10% in den Fachbereichen, von dem mehrmals die Rede war, finden wir nicht im Haushalt, stattdessen steigen die Ausgaben auch in den Bereichen, die wir selbst beeinflussen können um ca. 1 Mio. €. 

Die 3,6 Mio. € notwendige Pflichtzuführung in 2028, die wir aktuell bei weitem nicht haben, sind auch nur die Kosten für die bestehenden Schulden, so dass die künftigen Generationen hier im Stadtrat über Jahre nichts Neues anfangen werden können. 
Wir verschieben also die Lösung der Probleme von heute in die Zukunft. Und das halten wir schlicht für nicht mehr verantwortbar, für nicht alternativlos bzw. nicht für unbedingt notwendig. 
Wir können und wir müssen handeln, wenn wir nicht alle Lasten den kommenden Generationen zuschieben wollen.
Jetzt wissen wir alle, und das möchten wir gar nicht abstreiten, dass die Zeiten schwierig sind, dass die Kommunen viele Aufgaben zu schultern haben und dass alles teurer wird. Ja, das ist so.
Aber wir sagen auch, dass man unserer Meinung nach mit 1 bis 2 Mio. € weniger Ausgaben im Verwaltungshaushalt zurechtkommen könnte
Auch im Vermögens-HH muss es nicht immer die teuerste Variante sein. 
Und das sagen nicht nur wir als CSU/FDP-Fraktion, sondern war bekanntlich die Kernaussage von Herrn Sauer, den wir im letzten Jahr in Sachen Haushaltskonsolidierung im Haus hatten. 
Herr Sauer berät zig Kommunen und kennt deren Finanzen im Detail.
Die Kernaussage von Herrn Sauer war klar und eindeutig: Ebersberg hat kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem. 
Heißt, wir geben in erster Linie zu viel Geld aus. 
Diese Aussage von Herrn Sauer halten wir im Grundsatz für richtig und für nachvollziehbar. 
Wir sehen zwar auch, dass es an einigen Stellen durchaus Sparbemühungen gibt und gab, aber diese greifen zu kurz und führen nicht zum notwendigen Ergebnis.
Und auch die ins Leben gerufene Konsolidierungsgruppe hat nicht den gewünschten Effekt gebracht, teilweise waren die Ausgaben für die Sitzungen höher als das, was man eingespart hat.
Statt Lösungsvorschlägen, wo und wie man etwas an den bestehenden Konzepten ändern könnte, haben wir immer ausführliche Begründungen gehört, warum was nicht geht bzw. warum man an dieser und jenen Stelle nichts verändern, sprich einsparen könne. 
Das, was wir in der Konsolidierungsgruppe gehört haben, halten wir im Gegensatz zu den Ausführungen von Herrn Sauer nicht für stichhaltig. 
An dieser Stelle möchte ich auch unsere Kämmerei ausdrücklich in Schutz nehmen, da können Sie in der Kämmerei nichts dafür, das wäre eine klare Führungsaufgabe, die im Rathaus leider nicht wahrgenommen wird. 
Wir sind fest davon überzeugt, dass das Problem mit jeder weiteren Verschiebung in die Zukunft und mit jeder Million zusätzlicher Schulden größer wird
Deshalb sagen wir klar und deutlich nein, so kann es nicht weitergehen.
Denn Pflichtzuführung heißt Pflichtzuführung. Die 3,6 Mio. € kommen schneller als wir denken, und dann wird der Druck immer größer
Was das bedeutet, kann sich jeder in diesem Gremium selbst ausmalen:
Freiwillige Leistungen wie Museum, Stadtführungen, Zuschüsse an Vereine, aber auch die Ballungsraumzulage für unsere Mitarbeiter müssten ggf. zwangsweise radikal zusammengestrichen werden und/oder die Einnahmen ganz massiv erhöht werden. Das wären z.B. 800 Punkte bei der Grundsteuer, also schlicht eine Verdoppelung.
Beides wollen wir möglichst vermeiden. 
Deshalb plädieren wir dafür - wie bereits mehrfach kundgetan - lieber jetzt mit schwierigen Entscheidungen für Einsparungen zu beginnen, als später noch schwierigere Entscheidungen treffen zu müssen.
Und in diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich den Vorschlag des Kollegen Christoph Münch unterstützen, die Ausgaben im Rahmen einer Art Budgetierung zu deckeln. Denn auch das hilft dabei, dass weniger ausgegeben wird.
Zum Schluss möchte ich mich trotz unserer Ablehnung für den Einsatz in unserer Kämmerei bedanken, wir wissen das schon einzuschätzen, was da geleistet wird. Vielen Dank, lieber Sepp Gibis, Dir und Deinem Team, das war schon außerordentlich.
Last but not least bitte ich darum, die von mir gerade gehaltene Rede, die auch schriftlich vorliegt, zum Protokoll der heutigen Sitzung hinzufügen und beantrage hiermit eine namentliche Abstimmung für die Abstimmung über den Gesamthaushalt (Abstimmung 4d des Beschlussvorschlags).

Beschluss:
Der Stadtrat bestimmt für die Abstimmung zu TOP 2d) die namentliche Erfassung des Abstimmungsverhaltens.

20 Ja :  2 Nein

Im Folgenden halten Stadtrat Friedrichs für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Stadtrat Münch für die SPD-Fraktion, Stadtrat Zwingler für die Freien Wähler und Stadtrat Peis für ProEbersberg.
Stadtrat Peis bittet darum, seine Bitte, für die Aufstellung des Haushaltes 2026 dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales schon bald einen verbindlichen Zeitplan vorzulegen.
Im Folgenden entwickelt sich eine ausführliche Aussprache zu dem Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.
Stadtrat Gressierer stellt zum Ende der Debatte den Antrag auf Schließung der Rednerliste.

Beschluss:
Die Rednerliste zu TOP 3 wird jetzt geschlossen.

18 Ja : 4 Nein

Bürgermeister Proske richtet auf Wunsch von Stadtrat Friedrichs eine fünfminütige Unterbrechung der Sitzung ein.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt: (Beratung und Abstimmung einzeln):

  1. Beschluss über den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 17.04.2025.
Der Antrag wird von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zurückgezogen.

  1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B für 2025 wird auf 450% angehoben.

           14 Ja : 7 Nein
            bei Abwesenheit von Stadträtin Matjanovski

  1. Das Investitionsprogramm 2024 bis 2028 wird wie vorgelegt beschlossen (Art. 70 Abs. 4 GO)
     
     14 Ja : 7 Nein
      bei Abwesenheit von Stadträtin Matjanovski

  1. Der Haushalt 2025 wird wie vorgelegt beschlossen (Art. 63 GO)

     14 Ja : 8 Nein
Mit Ja haben gestimmt: Bürgermeister Proske, Stadträtin Behounek, Stadtrat Friedrichs, Stadtrat Fritsch, Stadtrat Mayer, Stadtrat Mühlfenzl, Stadtrat Münch, Stadtrat Otter, Stadtrat Peis, Stadträtin Platzer, Stadtrat Ried, Stadträtin Schmidberger, Stadtrat Dr. Schulte-Langforth, Stadtrat Zwingler.
Mit Nein haben gestimmt: Stadtrat Brilmayer, Stadtrat Gressierer, Stadtrat Hilger, Stadträtin Matjanovski, Stadtrat Riedl, Stadtrat Schechner, Stadtrat Schedo, Stadtrat Spötzl. 

  1. Der Stadtrat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, Kreditverträge im Rahmen des Haushaltsplans 2025 sowie der noch nicht in Anspruch genommenen gültigen Kreditermächtigungen aus Vorjahren selbständig abzuschließen.

           19 Ja : 3 Nein

  1. Der Stadtrat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die im Haushalt 2025 geplanten Rücklagenentnahmen und Zuführungen selbständig vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 8

Dokumente
Antrag Bündnis90-Die Grünen (.pdf)
0-1-Inhaltsverzeichnis (.pdf)
I-Haushaltssatzung (.pdf)
II-1-a-Gesamtplan VerwHH VermHH (.pdf)
II-1-b-Haushaltsquerschnitt 0-8 (.pdf)
II-1-b-Haushaltsquerschnitt 9 (.pdf)
II-1-c-Gruppierungsübersicht (.pdf)
II-1-d-Leistungsfähigkeit (.pdf)
II-1-e-Deckungsvermerke (.pdf)
II-1-e-Zweckbindungsvermerk (.pdf)
II-2-a-Einzelplan Verwaltungshaushalt (.pdf)
II-2-b-Einzelplan Vermögenshaushalt (.pdf)
II-3-Stellenplan (.pdf)
III-1-Vorbericht (.pdf)
III-2-Übersicht Verpflichtungsermächtigungen (.pdf)
III-3-a-Übersicht Schulden KommHV (.pdf)
III-3-b-Übersicht Entwicklung Verschuldung Rechtsaufsicht (.pdf)
III-3-c-Dia Entwicklung Schuldendienst (.pdf)
III-3-d-Dia Entwicklung Schuldenstand (.pdf)
III-4-Rücklagenübersicht (.pdf)
III-5-a-Finanzplan nach Arten (.pdf)
III-5-b-Finanzplan nach Aufgaben (.pdf)
III-5-c-Investitionsprogramm (.pdf)
III-5-d-Übersicht Kreditermächtigungen (.pdf)

Datenstand vom 05.05.2025 13:28 Uhr