Hundeübungsplatz westlich Aßlkofen; Einleitungsbeschluss zur 7. FNP-Änderung –Hundeübungsplatz westlich Aßlkofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 15.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.12.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bei einer Besprechung mit Landratsamt und Nutzern wurde über die derzeit nicht vorhandene planungsrechtliche Zulässigkeit von zwei Hundeübungsplätzen informiert. Grundlage ist hierbei die Darstellung im Flächennutzungsplan und das Anbindungsgebot für solche Anlagen.
Die zwei Standorte sind:

1.        Westlich Aßlkofen (Bereich Kugler Alm)

2.        Südlich der Münchener Straße  

Da Standort 1 an eine bestehende Bebauung anschließt kann hier durch eine Anpassung des FNP die Zulässigkeit nachträglich hergestellt werden. Für Standort 2 finden derzeit noch aufgrund der Lage im Außenbereich Abstimmungsgespräche mit den Behörden statt.

Für beide Standorte gilt, dass im Falle eines Verzichts auf die Änderung des FNP, die Übungsplätze beseitigt werden müssen.

Die Verwaltung empfiehlt daher, mit den Nutzern einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme abzuschließen und in das Verfahren der FNP- Änderung einzusteigen.
Es sollten zwei unabhängige Änderungsverfahren durchgeführt werden, um die Planungskosten für die Nutzer nachvollziehbar und unstrittig auflisten zu können.

Mit  10 : 0  empfiehlt der Technische Ausschuss in seiner Sitzung vom 22.09.2015 dem Stadtrat, den Einleitungsbeschluss für die Änderung des FNP für den Standort 1, westlich von Aßlkofen, zu fassen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt vorbehaltlich der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages die Änderung des FNP durch Einleitungsbeschluss und Auslegungsbeschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.08.2019 09:08 Uhr