Bauantrag zum Dachgeschossausbau mit Außentreppe für eine zusätzliche Wohneinheit auf den Grundstücken FlNr. 500/3 und 527, Gmkg. Ebersberg, Abt-Häfele-Straße 35
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt sind der Dachgeschossausbau im bestehenden Einfamilienhaus sowie die Errichtung einer Außentreppe, die den Zugang zu einer weiteren Wohneinheit ermöglichen soll.
Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB. Danach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Wohngebiet (§ 3 BauNVO – WR). Der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken fügt sich somit von der Art der Nutzung her in die umliegende Bebauung ein.
Beim Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung kommt es ausschlaggebend auf die von außen wahrnehmbare Erscheinung (Grundflächen des Gebäudes und Höhe bzw. die Kubatur) des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebungsbebauung an.
Die Grundfläche des bestehenden Gebäudes wird durch die neue Zufahrts- und Stellplatzfläche um 93 m² vergrößert. Das ist eine geringfügige Mehrung i.H. von ca. 16 %.
Die max. Firsthöhe des bestehenden Gebäudes von 9,07 m wird durch den Dachgeschossausbau um 1,13 m auf 10,20 m erhöht (Ansicht West). Die Firsthöhen der höchsten Gebäude in der umliegenden Bebauung weisen um die 10 m (
9,03 m und 10,14 m) auf.
Damit fügt sich das Bauvorhaben auch nach dem Maß der Nutzung in die umliegende Bebauung ein.
Durch die zusätzliche Wohneinheit werden insgesamt 3 Stellplätze erforderlich, die gem. Antragsunterlagen auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag zum Dachgeschossausbau mit Außentreppe für eine zusätzliche Wohneinheit auf den Grundstücken FlNr. 500/3 und 527, Gmkg. Ebersberg, Abt-Häfele-Str. 35, zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.08.2019 13:48 Uhr