Bauantrag zum Abbruch des Bestandsgebäudes für die Neuerrichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 3060, Gmkg. Oberndorf, Sigersdorf 5
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 16.02.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB und liegt im Geltungsbereich der Außenbereichslückenfüllungssatzung 160 – Sigersdorf.
Das Bauvorhaben beinhaltet den Abbruch des bestehenden Jungviehstalles an der nördlichen Grundstücksgrenze sowie die Entkernung des bestehenden Großviehstalles im Hauptgebäude,
wo ein landwirtschaftliches Lager und eine Werkstatt entstehen sollen.
An das Hauptgebäude soll bis zur nördlichen Grundstücksgrenze eine Maschinenhalle errichtet werden. Die Zulässigkeit ergibt sich aus § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, wobei die Stadt den Tatbestand der Privilegierung nicht prüft.
Da der Bau der Maschinenhalle direkt an der Grundstücksgrenze geplant ist, ist hier eine Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich und beantragt, da diese nicht eingehalten werden können. Aus Sicht der Verwaltung ist diese Abweichung städtebaulich vertretbar. Nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt, zudem hat der betroffene angrenzende Nachbar dem Bauvorhaben zugestimmt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 26.07.2019 10:26 Uhr