Aufstellen des Maibaumes in Oberndorf; Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gem. § 28 Abs. 2 Geschäftsordnung der Stadt Ebersberg i.V. mit Art. 49 Abs.1 Gemeindeordnung (Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung) nimmt Herr Schechner als persönlich Beteiligter (Vorstandsvorsitzender des Burschenvereins) nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Am 1. Mai wird von der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf und dem Oberndorfer Burschenverein der Maibaum aufgestellt.
Die Stadt wird gebeten, die Trägerschaft für den Maibaum und die Veranstaltung zum Aufstellen zu übernehmen. Damit wird die gesetzliche Haftpflicht aus allen mit dem Maibaum verbundenen Aktionen in den Versicherungsschutz der kommunalen Haftpflicht eingeschlossen.
Sofern die Stadt dann wiederum einen Vertreter der Vereine mit den entsprechende Arbeiten beauftragt, sind auch die in diesen Vereinen organisierten Helfer als „besonders
Beauftragte“ versichert.
Beschluss
Der Technische Ausschuss beschließt einstimmig, dass die Stadt Ebersberg die Trägerschaft für den Maibaum übernimmt und die Vereinsvorsitzenden mit den entsprechenden Arbeiten beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 26.07.2019 10:28 Uhr