Bauantrag zum Abbruch eines Gebäudes und Neubau einer Garage auf dem Grundstück FlNr. 361/2, Gmkg. Ebersberg, Mühlweg 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.06.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und beurteilt sich nach §35 BauGB.
Bereits 2015 wurde der Antrag für den Abbruch und die Errichtung des Ersatzbaues auf Fl.Nr. 361 in unmittelbarer Nachbarschaft (gleicher Grundstückseigentümer und Bauherr) genehmigt.
Der Bauherr beabsichtigt den Bestandsbau abzubrechen und an gleicher Stelle mit nahezu der gleichen Grundfläche wieder zu errichten.
Zur bestehenden Bebauung jedoch, werden die Abstandsflächen geringfügig nicht eingehalten. Da die Abstandsflächenprüfung dem LRA obliegt, wird hier dem Bauherrn geraten, sich dort beraten zu lassen.

Die Zulässigkeit des Bauvorhabens ergibt sich aus § 35 Abs.2 BauGB (sonstige Bauvorhaben) in Verbindung mit § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB (Ersatzbau).

Beschluss

Dem Bauvorhaben stimmt der TA einstimmig zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen .

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.07.2019 10:58 Uhr