Zuschuss zur Renovierung der Kirche in Egglburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 20.12.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bürgermister Herr Brilmayer trägt vor, dass in der Vergangenheit bei sachverhaltsähnlichen Zuschussanträgen von Kirchen wie folgt verfahren worden ist:
Die Stadt hat die verbliebenen Selbstkosten von Kirchenverwaltungen mit einem „Freiwilligenzuschuss“ bis zu einer Höhe von einem Drittel -vorbehaltlich eines möglichen Haushaltsausgleichs- bezuschusst.
Im vorliegenden Fall ergäben sich folgende Summen:
Gesamtkosten lt. Antrag € 815.000
Eigenanteil Pfarrei 30%, entspricht € 244.500
daraus 1/3-Zuschuss Stadt, entspricht € 81.500
Hinweis: Zuschüsse aus früheren Jahren:
2007 Filialkirche St. Anna, Traxl, Zuschussauszahlung 2008 € 10.000
2008 Filialkirche St. Johannes, Engelmeng, Zuschussauszahlung 2009 € 10.000
2015 Filialkirche Haslbach, Zuschussauszahlung 2015 € 7.100
Diskussionsverlauf
Stadträtin Schmidberger und Stadtrat Schulte-Langforth vertreten die Ansicht, dass ihrer Meinung nach der Zuschuss nicht höher als 10.000 € betragen dürfte.
Andere Mitglieder des Stadtrates heben die hohe Bedeutung des historischen Baudenkmals für Ebersberg hervor und betonen, dass der Zuschuss nicht dem Ordinariat Freising gegeben werden würde, sondern der katholischen Pfarrgemeinde Ebersberg zur Bewältigung ihres Eigenanteils an der Renovierung.
Auf Bitte von Stadtrat Münch erläutert Herr Deierling von der katholischen Pfarrkirchenstiftung die geplanten Sanierungsmaßnahmen. Danach könnte der Eigenanteil der Pfarrgemeinde sogar ein wenig niedriger ausfallen, wodurch sich auch der beantragte Zuschuss verringern würde.
Beschluss
In Anlehnung an Stadtratsbeschlüsse aus früheren Jahren sowie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht beschließt der Stadtrat, einen Zuschuss für die Katholische Pfarrgemeinde St. Sebastian, Ebersberg, in Höhe von bis zu einem Drittel des Eigenanteils der Pfarrgemeinde, höchstens jedoch € 81.500, im Haushalt einzustellen. Vorbehaltlich des Ausgleichs und der Genehmigung des Haushalts bzw. erfolgter Renovierung und entsprechender Belegnachweisung kommt der
Zuschuss an die Katholische Pfarrgemeinde St. Sebastian zur Auszahlung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2
Datenstand vom 22.08.2019 09:15 Uhr