Bauantrag zum Neubau eines Austragshauses auf dem Grundstück FlNr. 2908, Gmkg. Oberndorf, Motzenberg 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.02.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Beantragt ist die Errichtung eines Austragshauses in Motzenberg 1.
Das beantragte Haus soll mit einer Grundfläche von ca. 104 m² errichtet werden und weist Außenmaße von 11,03 m x 9,03 m sowie eine Wandhöhe von 6,94 m auf.

Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Außenbereich und beurteilt sich somit nach § 35 Abs. 1 BauGB. Demnach sind privilegierte Vorhaben zulässig, sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Nachdem es sich bei der Errichtung eines Austragshauses um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt und keine öffentlichen Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB entgegenstehen, ist das Bauvorhaben zulässig, sofern die erforderlichen Abstandsflächen und Stellplätze nachgewiesen werden.

Die beiden erforderlichen Stellplätze werden mittels zwei freien Stellplätzen nachgewiesen und die Abstandsflächen können ebenso auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.

Der Balkon ist mit Ausmaßen von 1,2 m x 6,6 m zzgl. einer Abschrägung geplant (8,8 m²). Wie in vergleichbaren Fällen bittet die Verwaltung das Landratsamt aus gestalterischen Gründen um die Verkürzung der Länge des Balkons auf 5 m.

Diskussionsverlauf

StR Schechner war der Ansicht, dass durch diese Maßnahme Wohnraum ohne zusätzliche Versiegelung geschaffen werden könne. Die Gebäudeansicht sei insgesamt stimmig. Er beantragte, den Passus mit der Balkonkürzung nicht in die städtische Stellungnahme aufzunehmen.
StR Otter bezweifelte, ob für solche gestalterische Forderungen eine Rechtsgrundlage bestehe. Die gestalterischen Anforderungen seien in diesem Verfahren nicht Aufgabe der Stadt.
StRin Platzer erkundigte sich nach den Vergleichsfällen.
Erster Bürgermeister Brilmayer ließ über den Antrag von StR Schechner abstimmen:
Der Technische Ausschuss beschließt, den Hinweis auf Kürzung des Balkons zu streichen.

Abstimmungsergebnis: 7: 3

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Austragshauses auf dem Grundstück FlNr. 2908 der Gemarkung Oberndorf, Motzenberg 1, 85560 Ebersberg, zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2020 10:04 Uhr