Bauantrag zum Neubau einer Güllegrube auf dem Grundstück FlNr. 2438, Gmkg. Oberndorf, Feichtesterfeld, nördlich Weiding


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.02.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Beantragt ist die Errichtung einer Güllegrube im Zusammenhang mit der Errichtung eines Kompoststalles für Milchvieh und eines überdachten Futtertisches nördlich von Weiding.
Die Güllegrube ist mit einem Durchmesser von 16,40 m geplant und soll einen Abstand von 4,55 m zur Straße haben.

Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Außenbereich und beurteilt sich somit nach § 35 Abs. 1 BauGB. Demnach sind privilegierte Vorhaben zulässig, sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Nachdem es sich bei der Errichtung einer Güllegrube um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt und keine öffentlichen Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB entgegenstehen , ist das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig.

Eine nähere Bebauung zur Ortschaft ist aufgrund der bestehenden Eigentumsverhältnisse nicht möglich.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung einer Güllegrube auf dem Grundstück FlNr. 2438 der Gemarkung Oberndorf, nördlich Weiding, 85560 Ebersberg, zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2020 10:04 Uhr