Antrag auf Nutzungsänderung der Büroräume im EG auf dem Grundstück FlNr. 62/0, Gmkg. Ebersberg, Altstadtpassage 4
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt ist die Nutzungsänderung zur Einrichtung von Büroräumen im Erdgeschoss der Altstadtpassage 4 in Ebersberg.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes 88.1 – „Innenstadt – 1. Änderung“. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich somit nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Im Bebauungsplan ist für dieses Gebäude ein Mischgebiet festgelegt. Weitere Festsetzungen des Bebauungsplanes sind für die beantragte Nutzungsänderung nicht von Relevanz. Die Stellplatzanforderungen werden mit der Nutzungsänderung weiterhin erfüllt (45 Stellplätze gemäß der Baugenehmigung vom 29.07.2015) und somit ist die Nutzungsänderung bauplanungsrechtlich zulässig.
Diskussionsverlauf
StRin Behounek stellte nach eigenen Recherchen fest, dass die Ladenfläche im letzten Jahr
weder auf einschlägigen Immobilienplattformen noch beim Makler zu finden war. Die Stadt wird hier vor vollendete Tatsachen gestellt. Sie bezweifelte, ob die Vermarktung ernsthaft versucht wurde. In der Altstadtpassage war ursprünglich eine Reihe von Ladenflächen zur Weiterentwicklung und Stärkung des Marienplatzes geplant. Dieser würde durch die gegenständliche Entwicklung Schaden erleiden. Für StR Gressierer sind Ladenflächen mit mehr Publikumsverkehr entscheidend für die Belebung des Marienplatzes.
StRin Platzer verwies auf frühere Anträge der SPD zur Ladennutzung in diesem Bereich. Die Flächen stehen seit einigen Jahren leer; vermutlich liegt es an Attraktivitätsproblemen aufgrund der gegenüberliegenden Nutzung. Ihrer Ansicht nach sei die Energieagentur nicht fehl am Platz. Es wäre das kleinere Übel zum Leerstand. Die Energieagentur hat öffentliche Wirkung. Der Marienplatz würde darunter nicht leiden.
Nach Auffassung von StR Münch würde eine reine Büronutzung ausscheiden. Die Energieagentur habe Publikumsverkehr und wäre im Vergleich zum Leerstand das kleinere Übel. Die Nutzung hat gerade in Zeiten des Klimawandels seine Berechtigung. Sie würde an diesem Standort besser wahrgenommen. Die Gründe für den Leerstand seien schwer einzuschätzen.
StR Spötzl sah hier einen zentralen Punkt vom Marienplatz zur Altstadtpassage.
StR Friedrichs wies auf das ISEK hin.
Erster Bürgermeister Proske vertrat die Ansicht, dass die Energieagentur in die Mitte der Stadt gehöre. Die Einzelhandelsnutzungen seien in der Altstadtpassage nicht konsequent durchgehalten worden.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung auf Errichtung von Büroräumen auf der FlNr. 62 der Gemarkung Ebersberg, Altstadtpassage 4, 85560 Ebersberg, zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 7
Abstimmungsbemerkung
StR Otter nahm an der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht teil.
Datenstand vom 09.06.2020 15:02 Uhr