Vorgeschichte:
Der Technische Ausschuss beschloss am 12.05.2020 für den Bebauungsplan Nr. 199 – Hörmannsdorf Nord die erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 i. V. m. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Dabei wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. Weiterhin wurde die Dauer der Auslegung und die Frist für die Stellungnahme auf 15 Tage verkürzt. Das Verfahren wurde zwischen 24.06.2020 und dem 09.07.2020 durchgeführt.
1. Keine Rückmeldung haben abgegeben:
1.1 Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
1.2 LRA Ebersberg, Wasserrecht
1.3 Vermessungsamt Ebersberg
1.4 Bayer. Bauernverband
1.5 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
1.6 Kreisbrandinspektion Ebersberg, Twietmeyer
1.7 Polizeiinspektion Ebersberg
1.8 Kreisjugendring Ebersberg
1.9 Evang.-Luth. Pfarramt
1.10 Kath. Pfarramt Ebersberg
1.11 Deutsche Telekom AG
1.12 Vodafon GmbH/Vodafon Kabel/Deutschland GmbH
1.13 Bayernwerk AG, München, Hr. Karl
1.14 E.on Netz GmbH
1.15 Bund Naturschutz Ebersberg, Olaf Rautenberg
1.16 Landesbund für Vogelschutz, Petra Kreis
1.17 Schulwegsicherheit, Frau Mai
1.18 Stadtgärtnerei, Hr. Littmann
1.19 Wasser- und Bodenverband Hörmannsdorf, Hr. M. Weinzierl
1.20 Gemeinde Forstinning
1.21 Stadt Grafing
1.22 Markt Kirchseeon
2. Keine Einwände und Bedenken haben abgegeben:
2.1 Landratsamt Ebersberg, staatliche Bauverwaltung, Schreiben vom 02.07.2020
2.2 Regionaler Planungsverband München, 03.07.2020
2.3 Energienetze Bayern GmbH und Co. KG, 22.07.2020
2.4 Landratsamt Ebersberg, Altlasten- und Bodenschutz, 25.06.2020
2.5 Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt, 24.06.2020
2.6 Erzbischöfliches Ordinariat München, 06.07.2020
2.7 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg, 09.07.2020
2.8 Gemeinde Steinhöring, 25.06.2020
2.9 Gemeinde Hohenlinden, 24.06.2020
2.10 Stadt Ebersberg, Klimamanager, Schreiben vom 08.07.2020
2.11 Stadt Ebersberg, Amt für Familie und Kultur, Schreiben vom 07.07.2020
3. Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
3.1 Regierung von Oberbayern, höhere Landesplanungsbehörde, Schr. v. 28.06.2020
3.2 Landratsamt Ebersberg, Schreiben vom 02.07.2020
3.3 Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 24.06.2020
3.4 Stadt Ebersberg, Abfall & Umwelt, Schreiben vom 30.06.2020
3.5 Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 265.06.2020
3.1 Regierung von Oberbayern vom 28.06.2020
Sachvortrag:
Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gab zuletzt mit Schreiben vom 31.01.2020 eine Stellungnahme zur o.g. Bauleitplanung ab.
Darin kamen wir zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben (Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO im Nordwesten des Ortsteils Hörmannsdorf) unter Berücksichtigung der Sicherungs- und Pflegemaßnahmen im landwirtschaftlichen Vorbehaltsgebiet Nr. 10.4 „Südöstlicher Ebersberger Forst und vorgelagerte Kulturlandschaftszone zwischen Ebersberg und Steinhöring“ (vgl. RP 14 B I (G) 1.2.2.10.4) grundsätzlich den Erfordernissen der Raumordnung entspricht.
Da sich das Vorhaben (Planfassung vom 12.05.2020) in landesplanerisch relevanten Aspekten nicht geändert hat, ist eine erneute Bewertung aus fachlicher Sicht nicht veranlasst.
Dem Vorhaben kann aus landesplanerischer Sicht weiterhin unter Berücksichtigung des o.g. landschaftlichen Vorbehaltsgebietes zugestimmt werden.
Abwägungs- und Beschlussvorschlag:
Für die Planung sind keine Änderungen oder Ergänzungen veranlasst.
3.2 Landratsamt Ebersberg, Schreiben vom 02.07.2020
A. aus baufachlicher Sicht
Sachvortrag:
Aus baufachlicher Sicht werden keine weiteren Anregungen oder Einwände geäußert.
Abwägungs- und Beschlussvorschlag:
Für die Planung sind keine Änderungen oder Ergänzungen veranlasst.
B. aus immissionsschutzfachlicher Sicht
Sachvortrag:
Der im zweiten Verfahrensschritt vorgeschlagene Hinweis wurde eingearbeitet.
Redaktionelle Anmerkung
Der Hinweis unter B 23 „Beim Einbau….“ enthält einige Ungenauigkeiten. Laut Vorlage sollte es wie folgt heißen:
3. Zeile: Immissionsbeitrag
6. Zeile: Immissionsrichtwert
Vorletzte Zeile: Landesamtes
Abwägungsvorschlag:
Die empfohlenen redaktionellen Anmerkungen stellen eine Berichtigung von Tippfehlern bei drei Fachbergriffen dar und sollten geändert werden. Der Bezug auf B 23 ist falsch, da die Hinweise mit B 21 beendet sind. Tatsächlich handelt es sich um den Punkt B 21.
Beschlussvorschlag:
Die Tippfehler bei drei Fachbergriffen unter Punkt B 21 werden berichtigt.
C. aus naturschutzfachlicher Sicht
Sachvortrag:
Aus naturschutzfachlicher- und rechtlicher Sicht bestehen zu dem o.g. Vorhaben keine Einwände und Bedenken.
Es wird bedauert, dass die fachliche Einschätzung zur Ortsrandeingrünung nicht von der Stadt Ebersberg mitgetragen wird. Die Erfahrung und viele Beispiele zeigen, dass eine mit dem Hausgarten integrierte Eingrünung auf Dauer nicht zu der im Bebauungsplan gewünschten Eingrünung führen wird.
Abwägungsvorschlag:
Die erwähnten negativen Erfahrungen und Beispiele beziehen sich auf vergangene Zeiträume. Die Stadt Ebersberg hat sich durch die Vorgaben zum Monitoring an die Überwachung der Grünordnungsmaßnahmen gebunden, sodass die Entwicklung der Maßnahmen überprüft und Fehlentwicklungen an die UNB gemeldet werden. Es ist davon auszugehen, dass hierdurch die bebauungsplankonforme Durchführung der Eingrünungsmaßnahmen sichergestellt ist.
Beschlussvorschlag:
Für die Planung sind keine Änderungen oder Ergänzungen veranlasst.
3.3 Stadt Ebersberg Tiefbauamt, Schreiben vom 24.06.2020
Sachvortrag:
Von der Tiefbauabteilung gibt es zu den bestehenden Stellungnahmen keine weiteren Ergänzungen.
Abwägungsvorschlag: alles Töb 2
Die bestehenden Stellungnahmen wurden mit den Beschlüssen vom 12. Mai 2020 und vom 12. Nov. 2019 bereits behandelt. Eine weitere Abwägung ist nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag: alles Töb 2
Für die Planung sind keine Änderungen oder Ergänzungen veranlasst.
3.4 Stadt Ebersberg, Abteilung Abfall & Umwelt, Schreiben vom 30.06.2020
Sachvortrag:
In 7.8 der Begründung wird gebeten folgende redaktionelle Änderungen vorzunehmen:
Der Satz „Die Beseitigung der Abfälle wird sichergestellt durch die zentrale Müllabfuhr des Landkreises Ebersberg“, ist durch folgendes zu ersetzen:
„Die Beseitigung der Abfälle wird gemäß Delegationsverordnung des Landkreises durch die von der Stadt Ebersberg beauftragte Müllabfuhr sichergestellt.“
Abwägungsvorschlag:
Der empfohlene Hinweis, den Satz in der Begründung unter 7.8 zu ersetzen, sollte aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
In der Begründung unter 7.8 wird der Satz bzgl. der Abfallbeseitigung folgendermaßen ersetzt: „Die Beseitigung der Abfälle wird gemäß Delegationsverordnung des Landkreises durch die von der Stadt Ebersberg beauftragte Müllabfuhr sichergestellt.“
3.5 Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 25.06.2020
Sachvortrag:
Die Stellungnahme vom 24.01.2019 zu o.g. Maßnahme behält unverändert ihre Gültigkeit.
Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erforderlich. Eine Kabelverlegung ist in der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich.
Abwägungsvorschlag:
Die Belange der Spartenträger werden im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Zu der gleichlautenden Stellungnahme wurde bereits abgewogen und beschlossen. Dem Erschließungsplaner sollte diese Stellungnahme zugeleitet werden.
Beschlussvorschlag:
Für die Planung sind keine Änderungen oder Ergänzungen veranlasst.