Dr. Georg Böttcher; Bauantrag zur Aufstockung eines Reihenendhauses mit Errichtung einer Gaube und Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 759/53, Gmkg. Ebersberg in der Kampenwandstraße 26


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 13.10.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Auf dem vorgenannten Grundstück ist der Dachgeschossausbau und die Errichtung eines Quergiebels (1,23 m Höhe x 3,21 m Breite) an einem bestehenden Reihenendhaus, sowie die Errichtung von einer Doppelgarage (5,78 m x 5,45 m x 2,87 m) beantragt.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes 23 – Südwest Landbau.

Der Bebauungsplan setzt eine Traufhöhe von „ca. 6,0 m“ fest. Die geplante Dachanhebung um 1,2 m auf eine neue Wandhöhe von 6,94 m hebt sich von dem Mittelhaus ab, fügt sich aber trotzdem in die bestehende Bebauung ein. Es entsteht kein weiteres Vollgeschoss, da der Ausbau noch unter den maximal zulässigen Maßen bleibt (Berechnungsnachweis wird noch vorgelegt).

Für die Dachanhebung ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich und beantragt. Diese Befreiung kann gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Zudem fügt sich nach der Rechtsprechung eine Erhöhung von bis zu 1,6 m in das bestehende Gebiet ein. Demnach liegt die Erhöhung im Rahmen dessen, was die  Rechtsprechung zulässt und demnach auch keine nachbarschaftlichen Belange verletzt werden (Nachbarschaftsunterschriften werden noch vorgelegt).

Eine vergleichbare Befreiung wurde bereits im Jahr 2018 für das Anwesen Heubergstraße 2 (FlNr. 750/23 der Gmkg. Ebersberg; Wandhöhe von 6,95 m) erteilt.

Zudem erfordert die Errichtung der Doppelgarage eine Befreiung von der Festsetzung, dass Garagen in das Hauptgebäude miteinzubeziehen sind. Auch diese Befreiung kann erteilt werden, da hier ebenso keine Grundzüge der Planung berührt werden und die Abweichung sowohl städtebaulich, als auch nachbarschaftlich vertretbar ist. Zudem ist diese Festsetzung zum einen in Bezug auf den notwendigen Wohnraumbedarf nicht mehr zeitgemäß und zum anderen ist es auch im Sinne der Gemeinde, die Autos auf dem eigenen Grund unterzubringen. Demnach sollte auch dieser Befreiung zugestimmt werden.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zur Anhebung des Daches, zur Errichtung eines Quergiebels und der Doppelgarage auf dem Grundstück 759/53 der Gemarkung Ebersberg, Kampenwandstraße 26, 85560 Ebersberg zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Die hierfür erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen der Garage und der Traufhöhe wird ebenso zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2020 08:14 Uhr