Städtebaulicher Wettbewerb "Hölzerbräu/Feuerwehrareal"; Vorstellung des Entwurfes für ein Mobilitätskonzept


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.01.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Ebersberg befasste sich zuletzt am 21.07.2020 mit der Angelegenheit. Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Stadtrat beauftragt nach einstimmiger Empfehlung durch den Technischen Ausschuss die Verfasser der mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten auf der Grundlage ihrer Wettbewerbsentwürfe und unter Berücksichtigung der in der Beurteilung genannten Anmerkungen mit einer honorierten Überarbeitung ihrer Entwürfe. Das Ergebnis der Überarbeitung soll durch eine Jury, die sich aus Mitgliedern des Preisgerichts zusammensetzt, beurteilt werden, um der Stadt eine klarere Orientierung über die weiteren Entwicklungspotentiale der Entwürfe geben zu können.  

Abstimmung: 25:0

Zur Vorbereitung der weiteren Bearbeitung der Beiträge fand zwischen den Investor, der Regierung von Oberbayern (Städtebauförderung), der Preisgerichtsvorsitzenden, des Verfahrensbetreuers sowie der Stadt am 16.10.2020 eine Besprechung statt.
Nach Angaben des Investors seinen keiner der drei Preisträgerentwürfe wirtschaftlich realisierbar. Dies begründe sich u. a. auf die hohe Belastung mit den zu schaffenden öffentlichen Stellplätzen und aufgrund des hohen Stellplatzschlüssels für die Neubauten.
Vor dem Hintergrund der gewünschten städtebaulichen Entwicklung zeigte sich die Stadtverwaltung gegenüber eine Prüfung der Anforderungen grundsätzlich aufgeschlossen. Die entscheidende Stellschraube für eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Entwürfe wird im Bereich der mehrgeschossigen Tiefgarage auf dem schwierig geschnittenen Gelände gesehen. Angesichts der zentralen Lage wurde in der Besprechung vorgeschlagen, der Investor solle ein geeignetes Mobilitätskonzept erarbeiten lassen, um ggf. die Zahl der für die Neubauten geforderten Stellplätze reduzieren zu können (im Wettbewerb 1,5 Stpl./WE und 1 Stp./50m² GF für gewerbliche Nutzungen).

Die Firma Euroboden hat in Abstimmung mit der Verwaltung einen Entwurf für ein Mobilitätskonzept bei dem Büro Stattbau München GmbH, Schwindstr. 1, 80798 München ausarbeiten lassen. Herr Bitter vom Büro Stattbau ist heute in der Sitzung anwesend, um den Entwurf vorzustellen und Fragen und Anregungen aufzunehmen. Der Entwurf des Konzeptes wurde bereits mit E-Mail vom 21.12.2020 zugesandt.

Mögliches Ziel könnte sein, dass aufgrund des vorgestellten Mobilitätskonzeptes die Planungsbüros bei der Vertiefung der Wettbewerbsbeiträge von einem entsprechend reduzierten Stellplatzschlüssel ausgehen können.

Diskussionsverlauf

Herr Bitter von der Firma Stattbau München stellte den Entwurf des Mobilitätskonzeptes im Ausschuss vor.
Für StR Friedrichs entsprach die Planung dem aktuellen Trend. Es müssen im Interesse der Klimawende Alternativen bereitgestellt werden. Vorteil sei die höhere Akzeptanz bei einem Neubauprojekt.
StR Otter fragte nach vergleichbaren Referenzen. Die Flexibilisierung der Stellplätze sei ein guter Ansatz. Er wies daraufhin, dass die Stellplätze am Marienplatz durch die abendlichen Nutzungen (Altes Kino, Alter Speicher usw.) weitgehend ausgelastet seien. Dies wäre bei der bisherigen Annahme nicht berücksichtigt. Für Besucher sei in der Innenstadt zu wenig Platz.
Herr Bitter erläuterte, dass die Mobilitätskonzepte ursprünglich für die Großstadt gedacht waren, jedoch immer mehr in kleineren Kommunen ankommen. Er verwies als Referenzen auf den Markt Holzkirchen (Änderung der Stellplatzsatzung), Wohnungsbauprojekt mit 80 WE, sowie auf Mobilitätskonzepte in den Gemeinde Gauting und der Stadt Garching hin.

StR Riedl konnte der Kalkulation nicht zustimmen. Die konkreten Nutzungen seien noch nicht bekannt. Die Anlage sei sehr eng konzipiert und hätte schon früher berücksichtigt werden müssen. Er befürchtete Schwierigkeiten beim Verkauf der Wohnungen, falls nicht genügend Stellplätze angeboten werden und nur aus Gründen der Renditeerhöhung an den Tiefgaragenstellplätzen gespart würde. Die aktuelle Situation mit „Home-Office“ müsse berücksichtigt werden. Nach 17.00 Uhr seien alle Wohnstraßen mit Autos überfüllt.
Eine Doppelnutzung in der Tiefgarage funktioniert nach seiner Ansicht aktuell nur bei der Tiefgarage des Landratsamts zusammen mit dem Alten Speicher.
Herr Bitter erläuterte, dass sich das Mobilitätskonzept an die Planung anpassen müsse und im Laufe des Verfahrens immer detaillierter werde. Bei dem ersten Entwurf ging man von bestimmten Annahmen aus, die im weiteren Verfahren immer wieder überprüft werden müssen.

StR Gressierer fand die Überlegungen als einen guten Ansatz für die Stadtplanung. Ein Versuch wäre hier aufgrund der guten Lage möglich. Demgegenüber steht aber ein großer Bedarf an Stellplätzen zu jeder Zeit auf dem Marienplatz. Beide Belange sollten berücksichtigt werden. Er sprach sich gegen eine zu drastische Reduzierung aus.

StR Münch befürwortete das innovative Projekt. Seiner Ansicht nach würde durch Home-Office eher Verkehr eingespart. In dieser Lage sollte die Planung weiterverfolgt werden. Das Wohnungsmix sei für die Stellplatzfrage entscheidend. Er wies auf die geplanten öffentlichen Stellplätze in der Ulrichstraße hin. Insgesamt sei es eine große Chance zur Verkehrsreduzierung, die aber einen guten und zuverlässigen Betreiber benötige. StR Münch regte eine Beratung der Sache in den Fraktionen an.
Herr Bitter wies daraufhin, dass sich die Planung in einem frühen Stadium befinde und weiter vertieft werden muss. Ein Mobilitätskonzept würde auch Kosten verursachen, was Verwaltung und Betrieb betrifft. Eine dauerhafte rechtliche Sicherung des Konzeptes sei darüber hinaus sehr wichtig. Hier hätte sich nach seiner Erfahrung der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Durchführungsvertrag als geeignetes Mittel herausgestellt.

StR Friedrichs stellte fest, dass es sich um einen ersten Entwurf handelt. Der künftige PKW-Bestand dürfe nicht mit der heutigen Sichtweise beurteilt werden.
StR Schechner fragte nach den rechtlichen Sicherungsmöglichkeiten.
Die Verwaltung erläuterte hierzu, dass neben Dienstbarkeiten, Bürgschaften und der Verpflichtung, bei Scheitern des Konzeptes die Stellplätze nachträglich herzustellen, der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Durchführungsvertrag sicherlich am besten sei, da hier keine Bindung an den Festsetzungskatalog des § 9 BauGB bestehe und individuelle Regelungen getroffen werden können. Welches Sicherungsmittel hier verwendet wird, kann heute noch nicht abschließend gesagt werden.

Erster Bürgermeister Proske regte nach der Diskussion an, die Sache in den Fraktionen zu beraten. Etwaige Anregungen sollten der Verwaltung übermittelt werden. Eine erneute Vorlage sei frühestens im Februar 2021 geplant.

Ein Beschluss wurde in der Sache nicht gefasst.

   

Datenstand vom 15.01.2021 11:54 Uhr