Bauantrag wegen Neubau eines Autohauses mit Zweirad- und Kraftradhandel samt Werkstatt und Büroflächen, Restaurant, Boardinghouse und Wohnungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 13.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 13.04.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Antragstellerin plant auf ihrem Grundstück die Errichtung eines Autohauses mit Zweirad- und Kraftradhandel samt Werkstatt und Büroflächen, Restaurant, Boardinghouse und Wohnungen

Folgendes ist geplant:

Grundstücksgröße                                6.816m ²
Gewerbegebäude mit 83,82 m (Nordseite) bzw. 69,20m (Südseite) x 38,36 m 
Wandhöhe (H max)                                                                 16,08 m
Flachdach mit PV-Anlagennutzung
Grundfläche Hauptgebäude                         2.900 m²                 zulässig 3.100 m²
Grundfläche gesamt (Garagen, Stellplätze, Zufahrten)                6.134,29 m²
Geschossfläche                                        9.900 m²                zulässig 10.425 m²

Nutzungen:
EG                 Kfz-Ausstellung und Werkstatt mit zugehörigen Büroräumen
1. OG                Restaurant, Büros, Kfz-Ausstellung
2. OG                 Boardinghouse – gewerbliche Beherbergung (71 Zimmer; 155 Betten)
3. OG                Wohnungen für Betriebs- und Bereitschaftspersonal
UG                Tiefgarage mit 87 Stellplätzen
  

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 198 einschließlich der 1. Änderung 198.1 – Autostadt Ebersberg, Erweiterung Süd, der für diese Fläche ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festsetzt.

Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Maß der baulichen Nutzung ein. 
Insgesamt werden für dieses Vorhaben nach der Stellplatzsatzung der Stadt Ebersberg 149 Stellplätze erforderlich. Die Antragstellerin weist insgesamt 157 Stellplätze nach.

Die Erschließung ist durch den bereits abgeschlossenen Erschließungsvertrag gesichert. 

Gegen das Bauvorhaben bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken. Es wurde im engen Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren entwickelt. Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 
  

Diskussionsverlauf

Im Sachvortrag wurde der Personenkreis für die Wohnnutzung im 3.OG genauer erläutert. Herr Grill teilt im Schreiben vom 01.04.2021 mit, dass die Wohnungen für folgende Personen genutzt werden sollen:
  • Personen der Geschäftsleitung, Spartenbereichsleitung Eigentümer und deren Familienmitglieder
  • Hausmeister aller Bereiche der Ebersberger Autostadt bzw. Grill Gruppe
  • Aufsichtspersonal und Wachdienst
  • Bereitschaftsmitarbeiter die z.B. für den 24h Notdienst zuständig sind
  • Schleppwagenfahrer
  • Personenkreis, die als EDV-Systemrelevant eingesetzt sind und vor Ort sein müssen
SR Otter weist darauf hin, dem Bauwerber die Empfehlung mitzugeben das gesamte Untergeschoss zu unterkellern um möglichst viel Stellplätze zu erhalten. Er hat Bedenken, dass auf Grund der Boardinghousnutzung die Stellplätze nicht ausreichen.
SR Münch weist noch einmal auf den spannenden Werdegang dieses Bauvorhabens hin und ist über die Anzahl der Wohnungen im 3.OG verwundert.

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag wegen Errichtung eines Autohauses mit Zweirad- und Kraftradhandel samt Werkstatt und Büroflächen, Restaurant, Boardinghouse und Wohnungen auf dem Grundstück FlNr. 1048/1, Gemarkung Ebersberg, Schwabener Straße, 85560 Ebersberg und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2021 13:29 Uhr