Die Antragstellerin plant auf ihrem Grundstück die Errichtung eines Autohauses mit Zweirad- und Kraftradhandel samt Werkstatt und Büroflächen, Restaurant, Boardinghouse und Wohnungen
Folgendes ist geplant:
Grundstücksgröße 6.816m ²
Gewerbegebäude mit 83,82 m (Nordseite) bzw. 69,20m (Südseite) x 38,36 m
Wandhöhe (H max) 16,08 m
Flachdach mit PV-Anlagennutzung
Grundfläche Hauptgebäude 2.900 m² zulässig 3.100 m²
Grundfläche gesamt (Garagen, Stellplätze, Zufahrten) 6.134,29 m²
Geschossfläche 9.900 m² zulässig 10.425 m²
Nutzungen:
EG Kfz-Ausstellung und Werkstatt mit zugehörigen Büroräumen
1. OG Restaurant, Büros, Kfz-Ausstellung
2. OG Boardinghouse – gewerbliche Beherbergung (71 Zimmer; 155 Betten)
3. OG Wohnungen für Betriebs- und Bereitschaftspersonal
UG Tiefgarage mit 87 Stellplätzen
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 198 einschließlich der 1. Änderung 198.1 – Autostadt Ebersberg, Erweiterung Süd, der für diese Fläche ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festsetzt.
Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Maß der baulichen Nutzung ein.
Insgesamt werden für dieses Vorhaben nach der Stellplatzsatzung der Stadt Ebersberg 149 Stellplätze erforderlich. Die Antragstellerin weist insgesamt 157 Stellplätze nach.
Die Erschließung ist durch den bereits abgeschlossenen Erschließungsvertrag gesichert.
Gegen das Bauvorhaben bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken. Es wurde im engen Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren entwickelt. Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.