Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zum Nachhaltigen Bauen; hier: Einsatz von nachhaltigen und ökologischen Baustoffen bei kommunalen Baumaßnahmen; zusätzlich: Sachstand zur Klimarelevanzprüfung / Umsetzung Klimaschutzregion


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Von der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN wurde ein Antrag zum nachhaltigen Bauen im kommunalen Hochbau eingereicht.  Der Antrag schlägt vor, in Abhängigkeit zum Bauauftrag, bei kommunalen Bauten nachhaltige und ökologische Baustoffe bevorzugt zu verwenden. Die Bewertung der Investitionen soll anhand einer Lebenszykluskostenanalyse (Erstellung, Nutzung/Unterhalt und Entsorgung)
vorgenommen werden. Das eingesetzte Holz soll ein FSC oder PEFC Zertifikat besitzen.

Derzeit werden bei der Errichtung der städtischen Gebäude bereits nachhaltige und ökologische Baustoffe im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten eingesetzt (Dachkonstruktion Turnhalle Floßmannstraße in Holz, Erdgeschoss Grundschule Oberndorf Neubauteil in Holz, Verkleidung wartungsfreier Baustoff).

Bereits seit einigen Jahren sind Fragen zu Ökologie, Energiekonzepten und Klimaschutz Bestandteil der Planungsgespräche im Hochbau. In die Planungsgespräche werden die jeweils zuständigen Fachabteilungen im Bauamt eingebunden werden (z.B. Abfall-Umwelt oder Klimaschutz- und Energiemanager). 

Zusätzlich hat der Ebersberger Stadtrat im Ferienausschuss (August 2019) die Stadt Ebersberg zur Klimaschutzregion erklärt. Bestandteil des Beschlusses ist ein Auftrag an die Verwaltung künftig jeden Stadtratsbeschluss auf seine Klimawirkung hin zu prüfen. Dies betrifft entsprechend auch Beschlüsse zu kommunalen Hochbauprojekten.

Die Stadtverwaltung ist hierauf einem interkommunalen Arbeitskreis zum Thema beigegetreten, der im Jahr 2020 Verfahrensweisen abgestimmt hat, die eine solche Bewertung durch die einzelnen Ämter der Verwaltungen im Landkreisen Ebersberg und München ermöglichen sollten. Die Workshop-Reihe, die von der Energieagentur Ebersberg-München organisiert wurde, wurde von Seiten der Stadt durch den Klimaschutz- und Energiemanager der Stadt begleitet. Der vorerst letzte Workshop fand im Januar 2021 statt. Im Ergebnis wurden ein Excel-Tool und zwei Leitfäden zur Bearbeitung der Klimarelevanz-Prüfung als geeignet eingestuft.

Inzwischen hat die Verwaltung einen Projektplan zur Einführung der neuen Prüfaufgabe abgestimmt. Zunächst wird das vom Landkreis empfohlene Vorgehen im Bauamt getestet. Diese Testphase wird voraussichtlich das gesamte Jahr 2021 in Anspruch nehmen, da hierzu individuelle Einführungen der einzelnen Sachbearbeiter durch den Klimaschutz- und Energiemanager der Stadt und ggf. externe Berater erfolgen sollen. Das Bauamt entscheidet dann über die Ergebnisse der Testphase und darüber ob das empfohlene Vorgehen unverändert umgesetzt werden kann. Hierüber wird der Stadtrat erneut informiert. Ist das Vorgehen abgesegnet, werden die ersten Beschlussvorlagen entsprechend bearbeitet und erhalten eine gesonderte Klimarelevanz-Prüfung in Form eines entsprechenden Text-Abschnitts innerhalb der Beschlussvorlagen und ggf. ein gesondertes Prüfdokument als Anhang zu der jeweiligen Vorlage. 

Sollte sich das Verfahren im Bauamt und im Technischen Ausschuss bzw.  Stadtrat bewähren, kann das Vorgehen dann im nächsten Schritt auf weitere Ämter der Stadtverwaltung ausgedehnt werden.

Ungeachtet dessen kann die Klimarelevanz-Prüfung die im Antrag vorgeschlagene Lebenszykluskosten-Analyse nicht ersetzen. Vielmehr wäre die Lebenszykluskostenanalyse eine Konsequenz aus der Klimarelevanz-Prüfung. Denn diese Prüfung würde lediglich feststellen, ob eine Maßnahme klimarelevant ist und entsprechend Kompensationshandlungen empfehlen, sollte eine solche Relevanz festgestellt werden. Dies wird bei Hochbauprojekten regelmäßig der Fall sein. Eine Kompensationshandlung könnte dann durchaus die Durchführung einer Lebenszykluskosten-Betrachtung und die Auswahl ökologischer Baustoffe sein.

Die Lebenszykluskostenanalyse ist derzeit noch nicht Bestandteil der Beauftragung der für die Stadt tätigen Ingenieur- und Architekturbüros. Diese könnte/müsste gesondert beauftragt und vergütet werden. Es wären also hierfür und ggf. für Mehrkosten ökologischer Baustoff-Alternativen zusätzliche Haushaltsmittel für künftige Hochbauprojekte einzuplanen.

Die Verwendung von mit Öko-Zertifikaten zertifizierten Baustoffen, in Fällen in denen der Einsatz von ökologischen Baustoffen als sinnvoll umsetzbar eingestuft wird, ist gängige Praxis und wird von der Verwaltung als umsetzbar angesehen. 

Die aktuelle Situation bei der Materialbeschaffung, insbesondere Holz, Metall und Dämmstoffe ist äußerst angespannt. Die Umstände am Markt schränken die Wahlmöglichkeit der Planer und Architekten zusätzlich ein. Die aktuelle Marktlage ist bei der Wahl der Baustoffe zusätzlich zu berücksichtigen.

Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass jede Entscheidung über die Auswahl von Baustoffen sorgfältig abzuwägen ist, da damit erhebliche Einschränkungen und Kostensteigerungen verbunden sein können.

Diskussionsverlauf

StR Friedrichs erläuterte in der Sitzung den gestellten Antrag. 
StRin Platzer verwies auf einen vergleichbaren Antrag im Kreistag hin. Dort sollten umfangreiche Bauleitlinien erstellt werden. Sie stellte zum einen fest, dass die Verwaltung schon auf dem richtigen Weg sei und zum anderen verwies sie auf den erheblichen Aufwand. Grundsätzlich sei der Antrag zustimmungsfähig, allerdings in Abhängigkeit der Bauaufgabe und unter dem Blickwinkel des Kostenbewusstseins. Sie warnte vor jahrelangen Diskussionen über Bauleitlinien. 
StR Otter fand den Antrag für Ebersberg komplett überflüssig, da die darin aufgestellten Forderungen in Ebersberg schon gelebt werden. Solche Regeln werden eher für große Städte aufgestellt – hier sei es schwierig in der Umsetzung. In der Lebenszyklusbetrachtung sei bei 60 Jahre Nutzungsdauer der Holzbau und bei 90 Jahren Nutzungsdauer der Ziegelbau wirtschaftlicher. Für diese neuen Prüfaufgaben sei zusätzliches Personal erforderlich. Die Entscheidung sollte im Einzelfall anhand der Bauaufgabe beraten werden. 

StR Gressierer fand die grundsätzliche Zielsetzung für nachvollziehbar. Man sollte lieber den Beschluss zur Klimaschutzregion konsequent umsetzen, statt neue Konzepte zu starten. 

StR Friedrichs fügte hinzu, dass durch eine Lebenszykluskostenberechnung eine langfristige Betrachtung der Bauaufgabe möglich sei und primär sollte mit Holz gebaut werden. 

Nach Abschluss der Beratung ließ Erster Bürgermeister Proske über folgende Beschlussempfehlung abstimmen:

 

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt, bei der Auswahl von Baustoffen in Abhängigkeit des Bauauftrages 
nachhaltige und ökologische Produkte zu verwenden. Bei gleicher Eignung ist aufgrund seines CO₂–Vermeidungseffektes dem Baustoff Holz der Vorzug zu geben. Für die wirtschaftliche Bewertung der Investitionen soll dabei der gesamte Lebenszyklus (Erstellung, Nutzung/Unterhalt und Entsorgung) des Baustoffes betrachtet werden. Das eingesetzte Holz soll ein FSC oder PEFC Zertifikat besitzen. 
Der Beschluss soll grundsätzlich bei Neubauten, Anbauten, Sanierungen und bei Dämmmaßnahmen kommunaler Gebäude Anwendung finden. Soweit möglich, sollen Bauten in Holzbauweise ausgeführt werden und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 9

Beschluss 2

Der Antrag wird zur Diskussion gestellt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 9

Datenstand vom 07.07.2021 13:36 Uhr