Antrag der Stadtratsfraktion PRO EBERSBERG wegen Verlegung der Staatsstraße 2080


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 15.06.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Zum Sachverhalt wird auf das Antragsschreiben der Stadtratsfraktion PRO EBERSBERG verwiesen. 
StR Otter erläuterte seinen Antrag, wonach der Anlass die künftig dynamische Fortschreibung des Straßenausbauplanes war. Man sollte diese Chance wahrnehmen und alle Bürger mit einbinden. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die Anträge der Freien Wähler. StR Otter stellte fest, dass der AK Verkehr seit geraumer Zeit nicht mehr getagt habe. Wichtig seien ihm folgende drei Punkte:
  1. Wiederaufnahme der AK Verkehr Sitzungen
  2. Bericht in der Bürgerversammlung über den Planungsprozess und die Lösungsmöglichkeiten
  3. Laut ISEK besteht nur die Möglichkeit der Qualitätsverbesserung am Marienplatz wenn die Staatsstraße weg ist. 

Der Erste Bürgermeister nahm zu dem Antrag und den Ausführungen wie folgt Stellung:

Bislang wurden 10 Sitzungen des AK Verkehr abgehalten. 
Es haben sich in dieser Zeit folgende Themenschwerpunkte herauskristallisiert:
Mobilitätskonzept, Lärmaktionsplan, Machbarkeitsstudie Tunnelvarianten und Lobbyarbeit). Die Teilnehmer stimmen diesen Blöcken grundsätzlich zu, merken aber folgende Differenzierungen an: 
 Eine neue Verkehrszählung sollte sobald wie möglich durchgeführt und ggf. auch 
losgelöst von einem Gesamt-Mobilitätskonzept erfolgen. 
 Im Rahmen der Erstellung eines Mobilitätskonzeptes sind unbedingt die Themen 
Stadtbus und Anbindung der Ortsteile1, Mobilitätsmanagement, Rad- und Fußverkehr 
zu berücksichtigen. 
 Sowohl Mobilitätskonzept als auch Lärmaktionsplan sollen das Thema „lärmmindern-
der Asphalt“ berücksichtigen, zu dem es bereits einen Stadtratsbeschluss gibt. Dieser 
sieht vor, dass bei Erneuerungsmaßnahmen auf allen Straßen in kommunaler Zu-
ständigkeit lärmreduzierender Asphalt eingebaut werden soll. 
 Im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes sollte auch das Thema der „intelligenten Am-
pelschaltung“ berücksichtigt werden. 
Es gäbe heute in Großstädten bereits sehr erprobte Ampelsysteme, die den Verkehrsfluss intelligent regeln. In der Abfolge der Lichtsignalanlagen an der Amtsgerichtskreuzung und am Marienplatz sei eine solche intelligente Ampelschaltung sicher sinnvoll, im Zuge einer baulichen Veränderung vorzusehen.

Zuletzt wurden die AK Mitglieder aufgefordert,  im Umlaufverfahren zu den o. g. Themenkreisen Ihr Statement abzugeben. Weitere Sitzungen konnten aufgrund der Infektionsschutzbestimmungen nicht mehr abgehalten werden. 
Die Sammlung und Auswertung der Stellungnahmen zu den Empfehlungsentwürfen haben bei keinem der Punkte eine einstimmige Meinung ergeben. Insbesondere beim Punkt „technische Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der St 2080 war nur eine Zustimmung der BI St 2080 raus sowie von PRO EBERSBERG gegeben. 
In den festgelegten Spielregeln des AK Verkehr wurde seinerzeit (Sitzung vom 14.03.2019) festgelegt, dass Vorschläge für den Stadtrat erarbeitet werden sollen und die hierzu notwendige Abstimmung mit einfacher Mehrheit erfolgt. Einstimmigkeit ist nicht erforderlich. 

Zu entscheiden ist nun, wie und ob der AK weiterhin tagen soll. Der Arbeitskreis wurde aufgrund eines politischen Antrags (Antrag Freie Wähler Ebersberg vom 31.05.2018) vom TA beschlossen und eingesetzt (TA vom 10.07.2018, TOP 7, öffentlich). Die Weiterführung sowie die Themenfelder müssen demnach auch auf der Ebene des TA politisch entschieden werden.
Als Vorschlag für eine AK Sitzung (noch vor der Sommerpause) haben wir zusammen mit Herrn Dr. Stegen, Montag, den 19.07.2021, ab 18.00 Uhr vorgesehen. 
Sollte der TA sich für eine Weiterführung des AK entscheiden, würde die Einladung unmittelbar nach der Sitzung versandt. 
Neu hinzukommen wird die Fragestellung, ob überhaupt eine unmittelbare Ortsumgehung benötigt wird oder ob man versuchen soll, über großräumigere Verkehrslenkungsmaßnahmen die vorhandene Infrastruktur besser auszulasten, Verkehre besser zu lenken usw. 
Aufgrund der pandemiebedingten Veränderungen in der Verkehrslage wurden die seinerzeit angedachten Verkehrszählungen noch nicht durchgeführt, um kein verfälschtes Ergebnis zu erhalten. 
Die Schaffung von Voraussetzungen für eine Ortsumgehung /Verlagerung der Straße bedingt u. U. auch planerische Maßnahmen der Stadt, dahin gehend, dass eine mögliche Trasse im Flächennutzungsplan dargestellt wird, insbesondere auch deswegen, um die anderen großräumigen Flächenplanungen (Freiflächen-PV-Konzept, Teilflächennutzungsplan Windkraft) mit den Fragen der Verkehrsplanung in Einklang zu bringen. 
Im bisherigen Flächennutzungsplan wurden noch keine konkreten Trassen dargestellt, da eine konkrete Entscheidung über eine Straßenverbindung noch nicht gefallen ist. Im Leitbild zum Verkehr (Straßenverkehr) des Flächennutzungsplanes sind größere Änderungen im  überörtlichen Straßennetz bislang nicht thematisiert worden. 
Die Schaffung einer neuen Straßenverbindung muss vor dem Hintergrund des Beschlusses vom 13.08.2019 – Klimaschutz gesehen werden. Demnach sind alle Maßnahmen zu untersuchen und  berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Beschlüsse zu Straßenbaumaßnahmen, die einen erheblichen Flächenverbrauch verursachen sind aus diesem Blickwinkel besonders kritisch zu bewerten.

Wichtig sei, so Erster Bürgermeister Proske, die Berücksichtigung von überörtlichen Strategieplanungen zur Lenkung des Verkehrs. Hierzu hat er für den 29.06.2021 die Bürgermeister entlang der B 304 (von Wasserburg a. Inn bis nach Vaterstetten) eingeladen. Aufgrund des Entwicklungspotentials im Raum zwischen München und Wasserburg ist zu erwarten, dass die vorhandene Verkehrsinfrastruktur (Straßen und Schiene) den künftigen Anforderungen nicht mehr gerecht wird und eine starke Überlastung eintritt. Als Anliegergemeinden der B 304 kommen somit Veränderungen auf uns zu, ob wir wollen oder nicht. Doch für eine moderne, zukunftsfähige und klimagerechte Entwicklung unseres Raumes kann nicht jede Gemeinde eigene, auf ihr Territorium begrenzte Verkehrsplanungen anstellen. Deshalb sollten wir gemeinsam planen, und alle Gesichtspunkte der Raum- und Verkehrsentwicklung berücksichtigen, um nicht Opfer sondern Mitgestalter der Entwicklungen zu werden. 
Wenn wir wechselseitig unsere Vorstellungen austauschen, können wir - quasi mit einer Stimme – den staatlichen Straßenbaubehörden konstruktive Lösungsvorschläge unterbreiten.  

Diskussionsverlauf

StR Friedrich stimmte dem Vortrag des Ersten Bürgermeisters hinsichtlich der überörtlichen Strategieplanung zu. Der Antrag geht zu weit, sofern er die Festlegung auf einer Ortsumgehung zum Inhalt hat. 
StR Gressierer sah hinsichtlich des Antrags einen grundsätzlichen Diskussionsbedarf in allen Ebenen. Er sah weiterhin dringenden Beratungsbedarf im AK Verkehr und erwartete eine Rückmeldung hierzu. Schließlich würden hierfür Steuermittel eingesetzt. Er kritisierte, dass die Weiterentwicklung schon lange bestehender Fragen nicht stattfand. Wichtig wäre ihm die Meinung des Bürgermeisters zum Thema der Ortsumfahrung. 
Erster Bürgermeister Proske entgegnete, dass durch den Terminvorschlag am 19.07.2021 die Frage der AK-Sitzungen erledigt sei. Man war auch nicht untätig in der Zeit. Ein häufigeres Tagen war auch aufgrund der bekannten angespannten Personalsituation im Bauamt nicht möglich. Er habe schon immer überörtliche Verkehrslösungen befürwortet. Sollte eine Umgehungsstraße nötig werden, würde er eine Tunnelvariante favorisieren. 
StR Münch stellte in bestimmten Punkten keine Einigkeit im AK Verkehr fest. Der Beschluss für eine Ortsumgehung würde dem Stadtrat obliegen. Die letzten Verkehrszählungen stammen aus dem Jahre 2015, wo die Umfahrung Albaching und die A 94 noch nicht eröffnet waren. StR Münch unterstützte den Antrag insoweit, dass die Beratungen wieder aufgenommen werden, diese jedoch ergebnisoffen und ohne Vorwegnahme von Beschlüssen abgehalten werden. 
StR Spötzl vertrat die Ansicht, dass ein unterschiedliches Meinungsbild kein Grund für eine Nichtberatung sei. Bevor man eine Umfahrung baut, sollten alle anderen Alternativen geprüft werden. Er bevorzuge eine Tunnellösung. Er bedauerte, dass es in den letzten Jahren keine größere überörtliche Verkehrsplanung gegeben hat, deswegen begrüßt der die überörtliche Initiative. 
StR Otter stellte klar, dass in so einem Antrag nicht alles erfasst sein könnte. Mit den „nächsten Schritten“ war keine Trassenfestlegung gemeint. Wichtig sei die Grundlagenarbeit. Er begrüßte den Termin für den AK sowie die B304 Allianz. Er wünschte sich einen Bericht in der Bürgerversammlung. 
StR Münch schlug vor, den ersten Punkt des Antrags umzuformulieren, dann könnte darüber abgestimmt werden. 
Nach kurzer Beratung zog StR Otter den Antrag zurück und wird ihn mit angepasster Formulierung neu stellen. 

Eine Beschlussfassung war daher nicht mehr erforderlich.  

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2021 13:44 Uhr