Bebauungsplan Nr. 200 - Friedenseiche VIII; Antrag der GWG Ebersberg wegen Festsetzung höherer Wandhöhen für die Mehrfamilienhäuser an der Elsa-Plach-Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.09.2021 ö beschließend 15

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 21.07.2021 erhielt das Stadtbauamt von der GWG Ebersberg bzw. vom planenden Architekten die Vorplanung (Stand 22.06.2021) für die Wohngebäude im Bebauungsplangebiet Friedenseiche VIII. Bereits am 20.07.2021 wurde der Sachverhalt im Rathaus besprochen. 

Bei dieser Planung wurde seitens des Planers angegeben und von der Verwaltung festgestellt, dass sich bei den Wohngebäuden höhere Wandhöhen (ca. 10,80 m) als im bisherigen Bebauungsplanentwurf vorgesehen, ergeben.
Die größeren Wandhöhen haben  mit dem vorhandenen Gelände zu tun.
Das Gelände fällt nach Westen ab.
Vorhandener Höhenunterschied zwischen den Erschließungsstraßen: ca. 2,50m von Straße Haus 1 zu Straße Haus 2 : 
Vorhandener Höhenunterschied zwischen den Erschließungsstraßen:: ca. 1,50m  von Straße Haus 3 zu Straße Haus 4 : 
Außerdem fällt das Gelände auch noch nach Süden ab, so dass sich auf der südl. Giebelseite jeweils die größten Wandhöhen ergeben.

Die Verwaltung hat die Planungen unmittelbar an Herrn Architekten Wenzl mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet. Die Änderungen insbesondere hinsichtlich der Höhenlage bedürfen einer erneuten Befassung des technischen Ausschusses, da im bisherigen Planungskonzept eine Wandhöhe von höchstens 10 m beschlussmäßig abgedeckt war. 

Zur Klärung der offenen Fragen hat auf Initiative der Verwaltung zwischen dem Bebauungsplaner und den Vertretern der GWG am 26.07.2021 ein städtebauliches Beratungsgespräch stattgefunden. Dabei wurde folgendes festgelegt:

1. Zusammenhang zwischen Gelände, Wandhöhe und Geschossigkeit: 
 
1.1 Durch den vorhandenen Geländeunterschied auf Parzelle 12 (ca. 2,5m Höhenunterschied) 
und Parzelle 5 (ca. 1,5m Höhenunterschied) ergeben sich jeweils talseitig höhere 
Wandhöhen. 
Beim bisherigen Entwurf wird der Höhenunterschied sowohl mit den Gebäuden als auch mit 
dem Innenhof abgefangen. 
Von Herrn Wenzl wurde vorgeschlagen, dass bei den jeweils tieferstehenden Gebäuden ein 
Sockel (max. 1,50m hoch) zur Straßenseite ausgebildet werden könnte. Diese Lösung hätte 
den Vorteil, dass im Innenhof weniger Höhenunterschied auszugleichen wäre. 
 
1.2 Vorgeschlagen wurden folgende max. Wandhöhen:  
Haus 1: 11,00m 
Haus 2: 9,50m 
Haus 3: 10,50m 
Haus 4: 9,50m 

 

 
1.3 Die vorgeschlagenen Wandhöhen sollen durch Zeichnen einer Gebäudesilhouette nochmals überprüft werden. 

 
1.4 Im Gegenzug soll das Erscheinungsbild max. 3- geschossig bleiben. Auf einen raumhaltigen Dachraum mit Lüftung über der Wohnnutzung soll verzichtet werden. 
 

2. Grundrissausbildung 

2.1      Um die Grundrissausformung flexibler gestalten zu können wird von Herrn Wenzl eine Vergrößerung des Bauraums für die Hauptbaukörper (Gesamtbreite 11,50m statt 11,0m) angeboten.  

Auf den beiliegenden Schema-Schnitt der geplanten Mehrfamilienhäuser wird verwiesen. 

Dies hat zur Folge, dass der Bebauungsplanentwurf bei der zulässigen Wandhöhe nur bei Haus 1 (westlichster Baukörper) geändert werden muss und zwar von 10m auf 10,35 m Wandhöhe alle anderen Gebäude kommen mit der bisherigen Regelung aus. 
Für die Innenhöfe werden nun Auffüllungen zwischen 65-90 cm vorgesehen. Der Vorteil dabei ist, dass die Innenhöfe nun eben und nahezu barrierefrei ausgebildet werden können. 
Die Wandhöhe für die nördlich angrenzenden Schuppen müssen auf 3,80 m erhöht werden. 

Nach Stellungnahme von Herrn Wenzl wären diese Änderungen gut umsetzbar und städtebaulich vertretbar. Die Verwaltung schlägt vor, die Festsetzungen entsprechend anzupassen. 

Zwischenzeitlich wurde der geänderte Bebauungsplanentwurf von Herrn Rechtsanwalt Geislinger einer rechtliche Prüfung unterzogen. Die Anmerkungen wurde alle eingearbeitet. Seit 19.08.2021 liegt der Verwaltung auch das Schallschutzgutachten für das Baugebiet vor. Nach Behandlung der heutigen Änderungswünsche kann der Bebauungsplanentwurf dann in die erneute öffentliche Auslegung gehen. 

  

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Änderungsantrag der GWG Ebersberg hinsichtlich der Wandhöhen für den Bebauungsplan Nr. 200 – Friedenseiche VIII und beschließt die Änderungen wie im Sachverhalt dargestellt.

Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 14.09.2021 wird gebilligt und die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen sowie gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Schechner war bei der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

Datenstand vom 18.11.2021 10:31 Uhr